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Bayerns Regierung verlangt offiziell nach Reform des USK-Prüfverfahrens

Schutz vor 'sadistischen' Spielen

Das bayerische Kabinett unter Ministerpräsident Horst Seehofer hat nun offiziell nach einer Reform des USK-Prüfverfahrens verlangt. Nach Vorstellung von Sozialministerin Haderthauer sollen auch die Möglichkeiten der BPjM erweitert werden, um Spiele auf den Index setzen zu können.

"Vor sadistischen und gewaltverherrlichenden Spielen müssen wir unsere Jugend noch wirksamer schützen - hier brauchen wir einen Wertekonsens mit der Spielewirtschaft: Solche Spiele gehören geächtet!", so Haderthauer nach dem gestrigen Kabinettstreffen.

"Bisher kann ein Spiel, wenn es einmal eine Altersfreigabe der USK erhalten hat, nicht mehr von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert werden - diese Sperrwirkung muss aufgehoben werden", fügt sie hinzu.

Eine Forderung, die aber nach Ansicht von Rechtsexperten scheinbar nicht ganz einfach umzusetzen wäre. Alterskennzeichungen sind derzeit staatliche Verwaltungsakte des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit der Neuregelung wäre also eine Bundesbehörde - in diesem Falle die BPjM - in der Lage, den Verwaltungsakt einer Landesbehörde aufzuheben.

Des Weiteren wiederholt Haderthauer ihre Forderung nach einer Überarbeitung der Kriterien für die Altersfreigaben. Hier solle man neue wissenschaftliche Erkenntnisse mit einbeziehen, speziell die Forschungsergebnisse von Christian Pfeiffer. Im Mittelpunkt steht dabei die Suchtgefahr. Laut einem aktuellen Drogenbericht der Regierung gelten 3 bis 7 Prozent der Nutzer von Internet und Onlinespielen als süchtig, viele weitere seien stark suchtgefährdet.

Gestern hatte der BIU bereits die Forderungen hinsichtlich einer Neuregelung als "haltlos" zurückgewiesen.

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