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BGH verbietet an Kinder gerichtete Werbung in Onlinespielen

Gameforge hat nach Ansicht des Bundesgerichtshofs gegen Gesetze verstoßen.

Gameforge hat nach Ansicht des Bundesgerichtshofs mit dem Itemshop von Runes of Magic gegen Gesetze verstoßen.

Konkret geht es dabei um an Kinder gerichtete Werbung für virtuelle Gegenstände, berichtet Golem. Zuvor hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband dagegen geklagt.

Demzufolge sind künftig bestimmte Werbemaßnahmen für Items in Onlinespielen, die sich wiederum an Kinder richten, verboten.

Gameforge hatte Items in Runes of Magic mit dem folgenden Satz beworben: "Schnapp dir die günstige Gelegenheit und verpasse deiner Rüstung & Waffen das gewisse 'Etwas'" Weiterhin verweist man auf die Aussage „deinen Charakter aufzuwerten."

Nach Ansicht des BGH richtet sich der Text aufgrund der Wortwahl und der Möglichkeit, auch per SMS zu bezahlen, eindeutig an Kinder.

Grundlage des Verbots ist § 3 Absatz 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Untersagt ist dadurch "die in eine Werbung einbezogene unmittelbare Aufforderung an Kinder, selbst die beworbene Ware zu erwerben oder die beworbene Dienstleistung in Anspruch zu nehmen oder ihre Eltern oder andere Erwachsene dazu zu veranlassen."

Inwiefern die Entscheidung des BGH Einfluss auf ähnliche Spiele hat, bleibt abzuwarten. Gameforge selbst hat die Werbeaktion nach eigenen Angaben nicht wiederholt. Sollte man künftig gegen das Urteil verstoßen, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

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