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Black Ops: Uncut-Version indiziert

BPjM reagiert schnell

Wie die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien heute bekannt gab, hat man die deutschsprachige, ungeschnittene und nicht von der USK eingestufte Fassung von Call of Duty: Black Ops mit sofortiger Wirkung vorläufig indiziert.

In puncto Gewaltszenen ist diese Fassung ungeschnitten, auch hier sind allerdings keine Hakenkreuze im Spiel enthalten. Die entsprechende Version darf fortan in Deutschland also weder beworben noch öffentlich ausgestellt werden.

Im Rahmen der vorläufigen Indizierung landete der Titel zudem auf Liste B, enthält also nach Ansicht der BPjM Inhalte, deren Verbreitung nach dem Strafgesetzbuch verboten sind (verm. § 131 Gewaltverherrlichung).

Somit wäre rein theoretisch sogar eine Beschlagnahmung möglich, sofern die Indizierung des Titels auf Liste B denn schlussendlich bestätigt wird. Der Vorgänger Modern Warfare 2 landete übrigens auch auf Liste B, wurde bislang jedoch nicht beschlagnahmt.

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