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Bully: Bully-Klage abgewiesen

Take Two bekommt Recht

Im Juli berichteten wir darüber, dass Michael "Bully" Herbig vor dem Landgericht München eine Klage gegen Take Two und das Spiel Bully: Die Ehrenrunde eingereicht hatte.

Grund dafür war nach Angaben seiner Anwältin, dass er nicht mit diesem "Gewaltspiel" in Verbindung gebracht werden wollte. Zudem bestünde Verwechslungsgefahr.

Nun liegt das Ergebnis dieses Verfahrens vor, in dem letztendlich zugunsten von Publisher Take Two entschieden wurde. Eine Verwechslungsgefahr zwischen Künstlername und Spieletitel konnte das Gericht demnach nicht erkennen. Das Wort "Bully" sei nicht nur Herbigs Künstlername, sondern beispielsweise auch ein Begriff für VW-Transporter, den Anstoß beim Eishockey oder eben einen Schlägertypen, auf den sich das Spiel bezieht.

Genau aus diesem Grund müsse die Verwendung dieses beschreibenden Begriffes laut der Begründung des Gerichts möglich sein, zumal es sich in diesem Fall nur um einen Teil des gesamten Namens handelt. Ebenso erkannte man auch keinerlei Verwechslungsgefahr zwischen dem Titel seiner Fernsehsendungen und dem Spiel.

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