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Bundesgerichtshof: Kopplung von Spielen an Steam-Account ist zulässig

Nach wie vor kein Weiterverkauf

Nachdem der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) aufgrund der Kopplung von Spielen an einen Steam-Account und dem dadurch nicht möglichen Weiterverkauf gegen Valve vor dem Bundesgerichtshof eine Klage einreichte, hat dieser nun zugunsten von Valve entschieden.

Der Bundesgerichtshof hält das von Steam verwendete Lizenzierungsmodell demnach für zulässig, wodurch es auch weiterhin verwendet werden kann.

"Die Entscheidung der Karlsruher Richter schafft endlich Rechtssicherheit für Anbieter und Nutzer im Onlinevertrieb von Medien", so Rechtsanwalt Georg Fechner, der Valve in dem Fall vertrat.

Vom Bundesverband der Verbraucherzentralen liegt bislang noch keine Stellungnahme vor. Man möchte erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, die aber erst in einigen Wochen vorliegen wird.

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