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Bundesregierung lehnt Verschärfung des deutschen Jugendschutzgesetzes ab

BIU zeigt sich erleichtert

Nachdem der Parlamentarische Staatssekretär Dr Hermann Kues gestern im Petitionsausschuss sagte, dass die Bundesregierung derzeit keine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes plane, zeigte sich BIU-Geschäftsführer Olaf Wolters nun erleichtert darüber.

Zuvor forderte die Innenministerkonferenz Mitte des vergangenen Jahres ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Action-Computerspielen. Gestern wurde die öffentliche Petition dagegen, die 73.302 Unterschriften vorweisen konnte, im Bundestag angehört.

"Wir begrüßen das Signal der Bundesregierung, vorerst keine Verschärfung der aktuellen Gesetzeslage vornehmen zu wollen", sagt Olaf Wolters, Geschäftsführer des Bundesverbands Interaktive Unterhaltungssoftware e.V.

"Emotionen, Vorurteile und mangelndes Wissen prägen leider noch immer viel zu oft den öffentlichen Diskurs zu Computerspielen. Umso wichtiger sind inhaltlich fundierte Initiativen wie die Petition gegen das geforderte Verbot von Action-Computerspielen, indem sie zu einer Versachlichung der Debatten um Computerspiele insgesamt beitragen."

Insbesondere polemische Begriffe wie eben "Killerspiel" würden zumeist durch die Unwissenheit ihrer Schöpfer überhaupt erst entstehen.

"Derartige Bezeichnungen bringen nicht nur ein ganzes Genre der Computerspieleindustrie - das der Action-Spiele - in Verruf, sondern diskriminieren auch die Menschen, die sich für diese Spiele begeistern. Es verwundert nicht, dass solche Stigmatisierungen auf Protest in der Bevölkerung stoßen. Darüber hinaus ist der Begriff juristisch äußerst bedenklich: Er findet sich weder im Jugendschutzgesetz noch im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag oder im Strafgesetzbuch wieder."

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