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Bundestag segnet Verschärfung des Jugendschutzgesetzes ab

Erweiterte Kriterien zur Indizierung

Der Bundestag hat den Regierungsentwurf zur ersten Änderung des Jugendschutzgesetzes mit Hilfe der Stimmen der Mehrheit der großen Koaltion abgesegnet.

Bereits am Donnerstag verabschiedete man den Vorschlag gegen den Willen der Oppositionsparteien.

In Folge der Verschärfung werden die Kriterien zur Indizierung von Gewaltvideos und "Killerspielen" erweitert. Außerdem müssen Hersteller ihre Altersbeschränkungen auf CDs und DVD größer gestalten.

Von "weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten" sind nun auch Titel betroffen, die "besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen". Bisher standen lediglich Spiele im Fadenkreuz, die Gewalt oder Krieg verherrlichten.

Die Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linke halten das Gesetz für unzureichend und fordern zusätzliche Regelungen für den Online-Bereich. Laut FDP-Medienexperte Christoph Waitz könnten sich Jugendliche im Internet nach wie vor jegliche indizierten Titel ohne Altersprüfung runterladen. Mit der neuen Regelung treibe man laut Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks, die Jugendlichen gar "vorsätzlich ins ungeregelte Internet".

Die Linken fordern indes eine Stärkung der Medienkompetenz für Kinder und Eltern. "Medienkompetenz ist die Schlüsselkategorie", so Lothar Bisky. Kai Gehring, jugendpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, spricht sich außerdem für verschärfte Kontrollen im Handel und höhere Bußgelder bei Verstößen gegen den Jugendschutz aus.

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