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CSU fordert Strafrecht für Spiele

Verbot von Herstellung und Verbreitung

Die vom Bundestag abgesegnete Verschärfung des Jugendschutzgesetzes geht der bayrischen Justizministerin Beate Merk (CSU) noch nicht weit genug.

Stattdessen seien Herstellungs- und Verbreitungsverbote nötig. "Wir brauchen ein strafrechtliches Verbot von virtuellen Killerspielen. Um solche Gewaltspiele mit ihren negativen Folgen effektiv bekämpfen zu können, muss ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot im Strafrecht geschaffen werden", erklärte Merk. "Nur dann kann es gelingen, derartige Machwerke zurückzudrängen."

Die vom Bundestag beschlossene Neuregelung sei zwar "ein Schritt in die richtige Richtung", reiche jedoch nicht aus.

Merk verweist dabei auf den Gesetzesentwurf Bayerns, der Anfang 2007 in den Bundesrat eingebracht wurde und einen neuen Strafbestand schaffen soll. Darin heißt es: "Dieser erfasst Spielprogramme, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen."

"Menschenverachtende virtuelle Killerspiele haben eine gewaltabstumpfende Wirkung und können gerade auf labile Personen stimulierend wirken", so Merk.

SPD-Jugendexperte Jürgen Kucharzy hält Totalverbote hingegen nicht für sinnvoll - gerade in Zeiten des Internets. Durch die rasante technische Entwicklung sei es nötig, den Jugendmedienschutz regelmäßig zu überprüfen. Zumal die jetzige Überarbeitung lediglich Offlinemedien betreffe. "In einem nächsten Schritt müssen wir den Online-Bereich unter die Lupe nehmen", sagt Kucharzy.

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