Das aktuell indizierte Dying Light wird wahrscheinlich geprüft, damit es auf der Switch erscheinen kann
Im eShop in ganz Europa nicht erhältlich, weil der Titel in Deutschland indiziert ist. Techland wird in der BRD tätig, um den Verkauf zu ermöglichen
Es tut sich was in der Causa Dying Light. Nachdem das Zombie-Spiel von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien 2015 auf Liste A indiziert wurde, durfte es in Deutschland nicht mehr beworben und nur auf Nachfrage an Volljährige verkauft werden.
Digital, also etwa auf Steam, im PlayStation Store oder im eShop dürfen solche Inhalte gar nicht zugänglich gemacht werden.
Dieser Umstand sorgte nun dafür, dass die Nintendo-Switch-Umsetzung von Dying Light in ganz Europa nicht erhältlich ist - weil Nintendos europäischer Geschäftssitz nun einmal in Deutschland ist und sich das Unternehmen mit dem Verkauf hierzulande strafbar machen könnte.
Dying Light 1 ist im eShop in ganz Europa nicht erhältlich - wegen Deutschland
Das Nachhaken diverser User auf sozialen Medien, warum das Spiel in ihrer Region nicht erhältlich sei, könnte nun Bewegung in die Sache bringen. Auf Reddit äußerte sich ein Techland-Sprecher folgendermaßen:
"Aufgrund der Natur des Inhaltes," so Uncy_Techland, "ist die digitale Version aktuell in Deutschland verboten, wo der europäische eShop offiziell registriert ist. Das macht es unmöglich, das Spiel offiziell in Europa und auch in Australien und Neuseeland zu vertreiben."
Uncy_Techland fügt hinzu, dass der Entwickler "gerade mit unseren Partnern und örtlichen Behörden daran arbeiten, das Verbot schnellstmöglich aufzuheben." Wie lange das dauert, ist nicht bekannt.
Für Techland bedeutet das wohl, das Spiel den verantwortlichen Stellen erneut zur Prüfung vorzulegen, etwas, woran man auch mit Blick auf den im Februar erscheinenden Dying Light 2 durchaus interessiert sein dürfte.
Die Art und Weise, wie die USK Gewalt in Videospielen beurteilt, hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt, vor allem, wenn man Spiele wie Wolfenstein 2 mit seiner wenig zimperlichen Gewaltdarstellung betrachtet. Gut möglich also, dass Dying Light das Prüfverfahren in einem neuen Anlauf besteht und den roten "Ab 18"-Stempel bekommt.
Eine Alternative wären wohl Schnitte an den monierten Inhalten, aber diesen Schritt hätte Techland schon vor sechs Jahren gehen können.
Wir haben Techland um eine Stellungnahme gebeten und halten euch auf dem Laufenden.