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Nach Abmahnung wegen Diablo 3: Blizzard gibt Unterlassungserklärung ab

Will künftig auf der Verpackung darauf hinweisen, dass Internetverbindung und Account notwendig sind.

Wie das Projekt "Surfer haben Rechte" auf seiner Webseite bekannt gibt, hat Blizzard am 24. September eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Zuvor hatte man Blizzard nach dem Verkaufsstart von Diablo 3 abgemahnt, sowohl aufgrund der fehlenden Informationen auf der Verpackung als auch im Hinblick auf die Serverprobleme zum Start.

Mit der Unterlassungserklärung verpflichtet man sich demnach dazu, künftig auf den Spieleverpackungen deutlich darauf hinzuweisen, dass man zum Spielen eine Internetverbindung und einen Battle.net-Account benötigt.

Davon betroffen sind alle Produktkategorien, die ähnlich wie Diablo 3 eine Internetverbindung und einen Account erfordern, damit man sie nutzen kann. Bis zum 1. April 2013 müssen die Verpackungen mit den erforderlichen Hinweisen versehen werden.

"In Bezug auf die im Rahmen des Unterlassungsverfahrens bemängelten Serverausfälle hat der vzbv das Verfahren eingestellt. Viele Spieler haben berichtet, dass die Server mittlerweile stabil laufen, sodass von einer gerichtlichen Klärung abgesehen werden konnte", heißt es weiter.

"Grundsätzlich bleibt aber das Problem bestehen, dass Spieler verpflichtet sind, ihr erworbenes Spiel an ihren Account bei Battle.net zu koppeln. Dies bedeutet, dass ein Weiterverkauf meist nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich ist. Gegenüber anderen Spielen, die man durchaus gebraucht weiterverkaufen kann, stellt dies somit eine massive Ungleichbehandlung zum Nachteil der Spieler dar. Das Projekt Surfer haben Rechte hat in diesem Kontext erst kürzlich den Betreiber der Plattform Steam abgemahnt."

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