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Diablo 3 - Finanzfragen: Müssen Gewinne aus dem Auktionshaus versteuert werden? - Artikel

Wenn es denn funktioniert, verspricht besonders das Echtgeld-Auktionshaus Reichtum aus Itemverkäufen. Aber Vorsicht: Das könnte auch den Fiskus interessieren.

"Nach Golde drängt, am Golde hängt doch alles. Ach wir Armen" heißt es in Goethes "Faust". Blizzard könnte hinsichtlich seiner Auktionshäuser in Diablo 3 noch ergänzen: "Mit Echtgeld klappt das hoffentlich besser."

In den letzten Tagen kam es beim virtuellen Handelsplatz auf Goldbasis nämlich häufig zu Problemen. Teilweise kamen Items oder Gold nach der Transaktion nicht (beziehungsweise erst mit Verzögerung) bei den Spielern an, Beträge für fehlgeschlagene Auktionen wurde nicht erstattet oder es kam zu Aussetzern beim Verfrachten von Gegenständen in die Truhe. Schließlich nahm Blizzard das Auktionshaus komplett für eine halbe Stunde vom Netz, um Fehler zu beseitigen. Doch selbst im direkten Anschluss plagten das System noch Latenz-Probleme und Blizzard bat die Spieler, später noch einmal im Auktionshaus vorbeizuschauen - das inzwischen wieder online ist -, falls sie erworbene Gegenstände nicht sofort im Fenster für abgeschlossene Auktionen sehen können. Währenddessen wurde das Echtgeld-Auktionshaus auf Mitte nächsten Monats verschoben (ohne Gewähr). Angesichts der aktuellen Probleme eine kluge Entscheidung.

Aber wenn das System mal flüssig läuft, verspricht es eine kleine Revolution zu werden. Vermutlich bin ich nicht der Einzige, dessen Pupillen die Form von Eurozeichen annahmen, als Blizzard das Echtgeld-Auktionshaus für Diablo 3 ankündigte. Klingt doch verführerisch. Da das ganze Spiel (erzwungenermaßen) auf Blizzards Servern abläuft, sollten die Gegenstände cheatfrei und der Handel sauber und sicher sein.

Man führt ein paar Stunden täglich seinen Charakter spazieren, findet nebenbei massenhaft seltene Ausrüstungsteile, verscherbelt sie für bares Geld und im Nu sind die Anschaffungskosten einer Collector's Edition wieder drin. Ach was rede ich: warum nicht gleich die monatliche Rate für das Auto durch Monstermetzeln verdienen oder mal schick in Urlaub fahren? Alles finanziert mit Rüstungen, Schwertern und Zauberstäben... Auch wenn mein eigener Klickfinger vermutlich vorher den Geist aufgäbe, für ein paar Hardcore-Fans da draußen dürfte es ein Leichtes sein, mit dem Echtgeld-Auktionshaus ein hübsches Sümmchen zu erspielen.

Das System funktioniert relativ simpel. Die Auktionshäuser (und die dort gekauften Items) sind regionsspezifisch und werden für jeden Server separat geführt. Nutzt ihr Global Play, wird das Gold-Auktionshaus der eingestellten Region angezeigt, während das Echtgeld-Auktionshaus ausschließlich in eurer Heimatregion funktioniert. Hardcore-Charaktere sind vom Handel im Echtgeld-Auktionshaus übrigens ausgeschlossen.

Öffnet man das Auktionshaus-Fenster über das Hauptmenü, bekommt man erst einmal eine Liste mit "Empfohlenen Gegenständen" serviert, die auf euren aktuellen Helden basieren. Die Suchmaske auf der linken Seite ermöglicht dann das Fahnden nach begehrten Gegenständen für die jeweiligen Klassen. Ihr könnt nach Gegenstandstyp, Stufe, Seltenheit, Preis und sogar nach magischen Eigenschaften filtern lassen oder anhand des Namens nach dem Item suchen. Soll der seltene Bogen für euren Dämonenjäger die Monster mit einer Wahrscheinlichkeit von X einfrieren und mindestens 100 Punkte auf Geschicklichkeit verleihen? Kein Problem. Lässt sich alles einstellen.

Gegenstände werden entweder über eine klassische Auktion verkauft (dauert immer zwei Tage) oder über einen Sofortpreis angeboten. Das erinnert ein wenig an eBay. Ihr könnt ein Höchstgebot angeben, sodass euer Gebot automatisch erhöht wird, wenn ein anderer Spieler mehr für den Artikel bietet. Entschließt ihr euch für einen Kauf per Sofort-Preis, könnt ihr den Artikel nach wenigen Sekunden im "Abgeschlossen"-Reiter an eure Truhe schicken lassen. Im Gold-Auktionshaus bezahlt ihr mit Ingamewährung, im Echtgeld-Auktionshaus wird der Betrag entweder über euer Battle.net-Konto, PayPal oder Kreditkarten beglichen.

Verkaufen ist nicht viel schwieriger. Ihr sucht einen Gegenstand aus eurer Kiste oder den Rucksäcken eurer Helden aus, legt ein Startgebot und / oder einen Sofortkauf-Preis und die Währung fest und klickt auf "Erstellen". Dabei macht es keinen Unterschied, wie oft ein Artikel schon weiterverkauft wurde. Nur beschädigte Items könnt ihr nicht verkaufen und müsst sie vorher bei einem NPC-Händler reparieren lassen.

Nachdem das Item eingestellt wurde, habt ihr fünf Minuten Zeit, den Verkauf noch abzublasen. Danach bleibt der Gegenstand für zwei Tage im Angebot - der Vorgang kann nicht abgebrochen werden. Maximal zehn Auktionen könnt ihr gleichzeitig durchführen.

Bleibt noch die Frage, ob ihr mit Gold handelt oder mit Echtgeld. Letzteres ist ausschließlich für Spieler über 18 erlaubt. Bei beiden Währungen behält Blizzard eine Transaktionsgebühr ein. Handelt ihr mit Gold, werden 15 Prozent des Verkaufspreises fällig, wobei der Gegenstands-Typ keine Rolle spielt. Das Mindestgebot für ein Item sind laut FAQ 100 Gold, das Höchstgebot 100.000.000.000 Gold (eine Eins mit elf Nullen - heilige Inflation!)

Bei Auktionen mit Echtgeld behält Blizzard in Europa einen Euro für Ausrüstungsgegenstände (Waffen und Rüstungen) oder 15 Prozent für Verbrauchsgegenstände (Handwerksmaterial, Edelsteine, stapelbare Gegenstände, etc). Der Rest geht dann auf euer Battle.net-Konto und kann dort für Käufe im Auktionshaus oder andere Dienste von Blizzard verwendet werden. Bedenkt aber, dass ihr das Geld im Nachhinein nicht vom Battle.net-Konto auf ein normales Bankkonto überweisen könnt.

Wer also klingende Münze sehen will, muss sich von vornherein für eine Auszahlung über PayPal entscheiden und braucht erst einmal einen funktionierenden Account bei dem Unternehmen. Zusätzlich verlangt Blizzard noch mal Transfergebühren in Höhe von 15 Prozent, wenn man diesen Auszahlungsmodus wählt. Außerdem will PayPal für geschäftliche Zahlungen nochmals 1,9 Prozent plus 0,35 Euro.

In der Praxis würde sich der ausgezahlte Betrag dann wie folgt berechnen:

Schwert für 10 Euro verkauft.
- 1 Euro Transaktionsgebühr = 9 Euro
- 15 Prozent Transfergebühr = 7,65 Euro
- 1,9 Prozent Paypal Gebühr
- 0,35 Euro Paypal Gebühr
= 7,15 Euro

Das Mindestgebot für Auktionen mit Echtgeld sind 1,25 Euro, das Maximalgebot sind 250 Euro. Mehr kann man nicht bieten, und wenn zwei Spieler an diese Grenze stoßen, gewinnt derjenige, der das Gebot zuerst abgegeben hat. Angesichts der Paypal-Gebühren ist es aber ein Verlustgeschäft, einen Gegenstand für 1,25 Euro zu verscherbeln. Man müsste mindestens 1,43 Euro verlangen, um über PayPal nach Abzug aller Gebühren wenigstens einen Cent verdient zu haben. Beim Maximalgebot von 250 Euro erhaltet ihr am Ende des Gebührenmarathons theoretisch noch 207,28 Euro.

Trotzdem nicht übel für einen virtuellen Gegenstand. Ob da nicht irgendwann das Finanzamt misstrauisch wird, wenn ich als glücklicher Looter massig virtuelle Gegenstände zum Maximalpreis verhökere und meinen Kontostand regelmäßig aufbessere? Muss ich meine Gewinne bei der Einkommenssteuer angeben? Ein Gewerbe anmelden? Man stelle sich vor: Item-Verkäufer als richtiger Beruf!

In der FAQ zu den Regionsinformationen des Auktionshauses schreibt Blizzard:

"Müssen Einkünfte aus dem Echtgeld-Auktionshaus versteuert werden bzw. fällt Mehrwertsteuer an?

Das Steuerrecht unterscheidet sich je nach Region, und es ist möglich, dass Sie Ihre Einkünfte aus Verkäufen im Echtgeld-Auktionshaus versteuern müssen. In bestimmten Staaten werden alle digitalen Verkäufe mit einer Mehrwertsteuer belegt. Diese fällt an, wenn ein Spieler im Echtgeld-Auktionshaus einen Gegenstand kauft. Informieren Sie sich über Ihre örtlichen Steuerbestimmungen oder fragen Sie einen Steuerberater, wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema benötigen."

Gute Idee. Genau das habe ich getan und mich mit Frau Martina Läger zu diesem Thema unterhalten. Sie ist Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin in Frankfurt am Main. Bei dem Gespräch wurde dann auch schnell klar, dass man steuerliche Fragen besser nicht leichtfertig unter den Tisch fallen lassen sollte.

"Man muss darauf achten, was für eine Art von Tätigkeit vorliegt. Wenn ich selbst schon das Gefühl habe, dass meine Verkäufe den privaten Bereich übersteigen und nicht mehr als "gelegentlich" zu bezeichnen sind, sollte ich Konsequenzen ziehen und mich zum Beispiel an einen Steuerberater wenden, damit ich keine Probleme mit dem Finanzamt bekomme", so die Expertin.

Das größte Problem bestehe darin, dass sich viele Nutzer wahrscheinlich nicht darüber im Klaren seien, wie schnell sie in eine gewerbliche Tätigkeit kommen könnten. Da gäbe es zum Beispiel im Zusammenhang mit eBay zahlreiche Urteile, ab wie vielen Verkäufen pro Monat ein Indiz für eine Gewerblichkeit vorliegt.

Aber selbst wenn man nicht gewerblich tätig ist, müsse man sich die Frage stellen, ob die Auktionen nicht als "privates Veräußerungsgeschäft" zu werten sind und das Geld daraus als "sonstige Einkünfte" (§ 22.2 und § 23 EStG) bei der Einkommenssteuer angegeben werden müssen. Hier gilt dann eine Freigrenze von 600 Euro pro Jahr.

Richtig kompliziert wird es, wenn tatsächlich eine Gewerblichkeit festgestellt wird:

"Das Gesetz besagt, dass man gewerbliche Einkünfte erzielt, wenn man eine selbstständige, nachhaltige Betätigung ausübt, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt," so Frau Läger.

Einfach ausgedrückt wäre man bereits mit seiner ersten Transaktion gewerblich unterwegs, sobald man bewusst beschließt, sich unternehmerisch zu betätigen, indem man Gegenstände in großem Stil für reales Geld im Auktionshaus verkauft.

Meistens sei natürlich der Fall anders herum. Da hielte man sich nicht für gewerblich, aber dann käme das Finanzamt auf einen zu und es begänne ein Streit darüber, ob Gewerblichkeit vorliegt oder nicht. Am häufigsten seien hier Urteile zu eBay ergangen, wobei aber zur Feststellung einer Gewerblichkeit nicht einmal große Zahlen erreicht werden mussten.

Wenn schließlich eine gewerbliche Tätigkeit festgestellt worden ist, gilt für den Betroffenen (neben anderen steuerlichen Konsequenzen) die Kleinunternehmer-Regelung, laut der erst Einkommen ab 17.500 Euro umsatzsteuerpflichtig sind. Hier müsse man aber beachten, dass alle Umsätze aus einer gewerblichen Tätigkeit zusammengerechnet werden. Wenn ich zum Beispiel gleichzeitig auch auf eBay regelmäßig Einkommen erziele, müsste ich dieses mit den Einkünften aus dem Auktionshaus zusammenrechnen und sehen, ob ich über die 17.500 Euro komme.

Sobald dies der Fall ist, wird die Frage nach der Umsatzsteuer wichtig und hier gäbe es unter Umständen Probleme mit der Anonymität des Diablo 3-Auktionshauses, so Läger.

In der FAQ zur Funktionsweise des Auktionshauses heißt es:

"Wird meine Identität durch den Kauf oder Verkauf von Gegenständen im Auktionshaus preisgegeben?

Nein. Alle Spielertransaktionen im Gold-Auktionshaus und Echtgeld-Auktionshaus erfolgen anonym. Im Auktionshaus werden weder echter Name, Charaktername, noch BattleTag angezeigt."

Auch wenn Blizzards Europa-Division in Frankreich sitzt, käme das Geschäft nach Ansicht der Expertin vermutlich nicht zwischen dem Verkäufer des virtuellen Gegenstands und Blizzard Europa, sondern eher zwischen zwei Spielern zustande.

Um die Frage zu klären, ob und wo man als Verkäufer eines Gegenstands umsatzsteuerpflichtig ist, müsse man sich in diesem Fall vorab Gedanken darüber machen, mit wem man eigentlich ein Geschäft abschließt. Eigentlich sollte man als Verkäufer nämlich wissen, wo genau der andere Vertragspartner ansässig ist und ob es sich um eine Privatperson oder einen Unternehmer handelt. Erst dann könne man entscheiden, wo für den erzielten Umsatz Steuer anfällt (der Fachbegriff ist "steuerbar").

Sitzt mein Vertragspartner im EU-Ausland und ist selbst Unternehmer, bin ich nicht in Deutschland steuerbar. In diesem Fall käme dann aber dem Empfänger die Pflicht zu, das Ganze steuerlich in seinem Land anzumelden (Stichwort: "Reverse Charge"). Noch komplizierter wird die Frage der Steuerbarkeit, wenn mein Gegenüber eine Privatperson ist. Auch hier ist dann entscheidend, wo derjenige ansässig ist und welche Gesetze in dem jeweiligen Land gelten.

Es steht zur Zeit auch eine Theorie im Raum, dass die Erlöse aus dem Auktionshaus genau wie Glücksspiel- oder Wett-Gewinne nicht versteuert werden müssen, was das Ganze natürlich sehr viel einfacher machen würde. Dem würde die Definition des Begriffs "Glücksspiel" aus dem §3 Abs. 1 GlüStV (Glücksspielstaatsvertrag) entgegenstehen: "Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist. Auch Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses sind Glücksspiele".

Das Abgeben eines Gebotes hat zwar auch einen Zufalls- und Glücksfaktor dabei ("wenn ich "Glück" habe, bietet kein anderer"), das dürfte aber wohl kaum ausreichen, um die Eingrenzung zu erfüllen. Wenn dem so wäre, würde auch jedes Geschäft bei eBay oder jede andere Form der Versteigerung ein Glücksspiel sein. Jedoch selbst wenn man annehmen würde, dass die Erlöse unter den Begriff Glücksspiel fallen würden, wären sie unter Umständen immer noch nichts steuerfrei. Bei regelmäßigen Einnahmen aus einem Glücksspiel - Profi-Pokerspieler betrifft das zum Beispiel - kann es schnell zur Annahme einer Berufstätigkeit kommen, die natürlich auch versteuert werden muss. Wer am Tag sechs Stunden spielt, kann schon als Profispieler, beziehungsweise Berufsspieler eingeordnet werden (siehe Bundesfinanzhof BFH XI R 48/91 und BFH/NV 94, 622). Und sechs Stunden Diablo am Tag sind ja nicht so viel für manchen.

Raucht euch der Kopf? Mir ging es nicht anders. Am Ende bleibt die Erkenntnis, dass man bei aller Euphorie über mögliche Gewinne mit virtuellen Gegenständen nicht den deutschen Fiskus vergessen sollte.

Wie auch bei anderen Verkäufen über das Internet gilt: Lieber im Zweifelsfall einen Experten hinzuziehen und langfristig Ärger vermeiden. Ein reiner Verweis auf "ich hab den Text auf Eurogamer aber so gelesen" dürfte euch bei einem Gerichtsverfahren mit dem Finanzamt auf der anderen Seite nicht wirklich weiterhelfen.

Natürlich haben wir zu der Angelegenheit auch Blizzard eine E-Mail geschrieben. Bislang steht die Antwort noch aus. Sobald wir mehr wissen, gibt es ein Update.

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