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Diablo 3: Verbraucherzentrale mahnt Blizzard ab

Bemängelt fehlende Informationen auf der Verpackung und Probleme beim Spielzugang.

Blizzard ist vom Verbraucherzentrale Bundesverband abgemahnt worden, berichtet GamesIndustry.

Bemängelt werden dabei neben fehlenden Informationen zu den Voraussetzungen des Spiels auf der Verpackung auch die Probleme beim Spielzugang.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale hat es Blizzard versäumt, auf der Verpackung einen ausreichenden Hinweis zur dauerhaft nötigen Internetverbindung für die Nutzung des Spiels unterzubringen.

Darüber hinaus fehle die Informationen, dass es sich bei der Registrierung im Battle.net nicht um einen einmaligen Akt für die Eingabe des Game-Keys handle.

Zwischen dem Verkaufsstart des Spiels im Mai und Anfang Juni habe man diesbezüglich zahlreiche Beschwerden erhalten, so die Verbraucherzentrale.

"Ob eine dauerhafte Internetverbindung, eine Zwangsregistrierung auf einer Internetplattform einschließlich des damit verbundenen Zugangs zu einem Spiel oder das Herunterladen einer Zusatzsoftware: All das sind wesentliche Informationen, die der Verbraucher vor dem Kauf einer Software erhalten muss", heißt es. "Zusätzlich spitzte sich die Situation im Fall von Diablo 3 weiter zu, weil viele Spieler über einen längeren Zeitraum keinen Zugang zu dem Spiel erhielten. Stattdessen häuften sich die Fehlermeldungen."

Blizzard hat bis zum 13. Juli Zeit, eine Unterlassungserklärung aufgrund der Wettbewerbsverstöße abzugeben.

Bereits im vergangen Dezember hatte die Verbraucherzentrale Electronic Arts wegen seiner Download-Plattform Origin abgemahnt.

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