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Die Siedler Online: Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt Ubisoft ab

Erzwungene Zustimmung zu neuen AGBs ruft Kritik hervor, Ubisoft reagiert.

Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband auf seiner Webseite mitteilt, hat man Publisher Ubisoft wegen Die Siedler Online abgemahnt.

Grund dafür ist, dass der Publisher registrierte Nutzer zur Zustimmung geänderter AGBs bewegen wollte. Lehnte ein Spieler diese ab, war kein Zugriff auf das Spiel selbst und auch den Account mehr möglich.

„Seit einigen Tagen erleben die Nutzer des Online-Spiels Die Siedler Online eine unangenehme Überraschung: Beim Versuch sich auf ihren Spieler-Account einzuloggen, erscheint ein Pop-up-Fenster mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zu den geänderten AGB und der Datenschutzerklärung erforderlich sei. Sofern sich die Verbraucher nicht mit den neuen Bedingungen einverstanden erklären, bleibt der Zugriff auf den Account und auf das Spiel verwehrt. Dieses ist besonders ärgerlich für die Spieler, die bereits finanzielle Investitionen zum Betreiben des Spiels getätigt haben", heißt es.

Verbraucher äußertden nach Angaben des vzbv Bedenken hinsichtlich neuer Datenschutzregelungen, wonach die erhobenen Daten „auch in Kanada gespeichert und verarbeitet" werden.

„Schon allein der Wortlaut wirft die entscheidende Frage auf, wo die Daten nun genau gespeichert werden, ausschließlich 'in' Kanada oder (neben anderen Speicherorten) 'auch' in Kanada? Generell sind Unsicherheiten beim grenzüberschreitenden Datenschutz nicht von der Hand zu weisen. Neben der Frage des anwendbaren Rechts und der Sprachbarriere, kann sich gerade die Durchsetzung von Auskunfts- oder Löschungsansprüchen gegenüber ausländischen Unternehmen als langwieriges und kostenintensives Projekt erweisen."

Der vzbv hat demnach „zahlreiche Beschwerden" diesbezüglich erhalten und Ubisoft daher am 4. April „wegen des praktizierten Verfahrens zur Einholung der Zustimmungen zu den geänderten AGB und der Datenschutzerklärung" abgemahnt. Dem Publisher gibt man bis zum 11. April Zeit, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

„Generell ist es nicht unzulässig in einem laufenden Vertragsverhältnis Änderungen vorzunehmen. Doch hierfür müssen selbstverständlich die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Die Interessen des Vertragspartners dürfen dabei nicht unberücksichtigt bleiben. Zum Beispiel ist es unzulässig, wenn sich der Vermieter von Wohnraum vor die Eingangstüren seiner Mieter stellt und fordert, dass diese sofort alle Wände in schwarz streichen sollen", heißt es weiter.

„Nur den Mietern, die sich den neuen Bedingungen unterwerfen, wird Einlass zu ihren Wohnungen gewährt. Alle anderen verlieren das in der Wohnung sich befindende 'Hab und Gut' und sind fortan wohnungslos. Zugegebener Maßen ist dieser Sachverhalt überspitzt dargestellt. Dennoch zeigt dieser Vergleich, dass Dinge, wie sie mit einem Selbstverständnis im Internet praktiziert werden, im Realleben völlig absurd und undenkbar wären."

Ubisoft hat inzwischen auch reagiert und Spieler haben nun bis zum 24. April die Möglichkeit, sich die neuen Datenschutzerklärungen anzusehen und ihnen zuzustimmen. Bis dahin ist es dann auch weiterhin möglich, ohne Zustimmung zu spielen. Wer zwischenzeitlich schon zugestimmt hat, erhält diese Frist jedoch nicht.

In der Vergangenheit hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband bereits Valve wegen Steam, EA wegen Origin und Activision Blizzard wegen Diablo 3 abgemahnt. Anfang des Jahres reichte der vzbv außerdem Klage gegen Valve ein.

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