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Die USK äußert sich zum Thema Lootboxen

Glücksspiel oder nicht?

Auf ihrer Webseite hat sich die USK aufgrund vieler aktueller Anfragen zum heiß diskutierten Thema Lootboxen in Spielen geäußert.

Dabei geht es um die Frage, ob Lootboxen als Glücksspiel zählen und inwiefern das womöglich unter den Jugendschutz fällt. Im Endeffekt ist es eine Frage, die man nicht einfach und abschließend bewerten könne.

"Als Glücksspiel gelten dem Gesetz nach Spiele, bei denen Spieler*innen gegen ein Entgelt eine Gewinnchance erwerben und der Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Lootboxen, die gegen ein Entgelt immer ein zufällig generiertes Item vergeben, gelten nach üblicher Auffassung bisher nicht als Glücksspiel", heißt es.

Vergleichbar sei das Ganze mit Losen auf dem Jahrmarkt, dem Sammeln von Panini-Bildern oder Figuren aus Überraschungseiern.

Was genau unter Glücksspiel fällt und was nicht, entscheidet nicht die USK, sondern der Gesetzgeber und die Gerichte.

Als unproblematisch erachtet man das alles dennoch nicht: "Uns ist bewusst, dass es Drittanbieter über Websites möglich machen, z.B. Items und Skins für echtes Geld zu handeln. Manche dieser Portale sind schlichtweg nicht zulässig. Bei diesem Weiterverkauf von Ingame-Items handelt es sich in der Regel also nicht um offizielle Geschäftswege, die der Kontrolle des konkreten Spieleanbieters unterliegen. Dieser Umstand kann dem Anbieter eines jeweiligen Spieles nicht zur Last gelegt werden. Auch gibt es bei der Gestaltung von Ingame-Shops und Ingame-Werbung klare jugendschutzrechtliche Vorgaben, wenn sich Anbieter mit ihren Kaufappellen direkt an Kinder und/oder Jugendliche richten. Dies gilt nicht nur für Lootboxen, sondern für alle Mikrotransaktionen in Spielen. Vermutete Verstöße können der USK gemeldet werden."

Eine Prüfung auf die Vorgaben des Glücksspiel-Staatsvertrag ist nicht der gesetzliche Auftrag der USK. Davon abgesehen sieht man dieses Thema nicht nur als Jugendschutz-Thema.

Weiterhin gibt man an: "Uns scheint es, als wäre der Einbau von Lootboxen oder ähnlichen Mechanismen in Vollpreisspielen vielen Spieler*innen ein Dorn im Auge. Für uns ist das ein Indiz, dass es sich hier nicht nur um ein Jugendschutz-Thema handelt, sondern vielleicht auch um Ärger über neue und alte Geschäftsmodelle ganz unabhängig von ihrer möglichen Wirkung auf Minderjährige. So sehr wir als Gamer*innen das ein oder andere Argument gut nachvollziehen können, ist unsere Kernkompetenz und gesetzliche Aufgabe der Schutz von Minderjährigen. Dort, wo Unternehmen die Grenzen der erlaubten Geschäftspraktiken überschreiten, haben wir mit den Verbraucherzentralen in Deutschland wichtige Verbündete."

Nichtsdestotrotz will man intern darüber beraten, ob und wie sich das Thema im Hinblick auf den Jugendschutz in die eigene Arbeit integrieren lässt.

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