Erfolg für Böhmermann: BPjM prüft Indizierung von Free-to-play-Spiel Coin Master
"Im Nachgang zu der Sendung ging eine Vielzahl an Anregungen zur Indizierung des Spiels ein"
Als Videospieler hatte man in den vergangenen Jahrzehnten kein einfaches Verhältnis zur BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien), die vielfach die - nun ja - coolsten Spiele wegen ihres Gewaltgehalts auf "den Index" stellte und es mit diesem Werbe- und Verkaufsverbot an Jugendliche damit schwer machte, ihrer habhaft zu werden.
Jetzt aber prüft die Behörde eine Indizierung der Free-to-play-App Coin Master, nachdem Satiriker Jan Böhmermann vor ein paar Tagen im Neo Magazin Royale aufdröselte, warum Spiele wie dieses so gefährlich für Kinder sind.
Unter anderem lag sein Augenmerk auf die jungen Influencer, die Werbung für das Spiel machen - und Investoren aus der Glücksspielbranche, die hier ihre neue Goldgrube gefunden haben.
Vielleicht habt ihr's ja schon gesehen. Falls nicht:
Wie das in Deutschland so ist, kann eine Fernsehsendung und kein noch so lustiger Komiker eine Behörde dazu bringen, tätig zu werden. Deshalb endete die Show mit einem Aufruf an diejenigen, die es können: Ämter und Lehreinrichtungen. Dort Bedienstete schauten offenbar in ausreichender Menge zu, sich an die BPjM zu wenden.
"Aufgrund eines Hinweises auf die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ist im Nachgang zu der Sendung eine Vielzahl an Anträgen bzw. Anregungen zur Indizierung des Spiels bei der BPjM eingegangen", heißt es in einer Stellungnahme der Bundesprüfstelle.
Die Behörde macht keinen Hehl daraus, dass ein Spiel wie dieses bisher nicht auf ihrem "Turf" lag:
"Der Einsatz von Loot-Boxen in Videospielen und Glücksspielsimulationen werden im Kontext Glücksspiel, Begünstigung von Mediensuchtverhalten und Kostenfallen im Internet diskutiert."
"Im Unterschied zur traditionellen Spruchpraxis der BPjM gehen hierbei jedoch die Risiken für Kinder und Jugendliche nicht primär vom eigentlichen Inhalt des Spiels aus, sondern von der besonderen Spielanlage."
"Pluralistisch besetzte Gremien" entschieden laut BPjM nach Anhörung einer Stellungnahme der Anbieter der App, Entwickler Moon Active, in einem "gerichtsähnlichen Verfahren" über die Jugendgefährdung, die von dem Produkt ausgeht.
In jedem Fall ein guter Schritt, verantwortliche Behörden mit der Nase auf möglicherweise unlautere Geschäftspraktiken zu stoßen, nachdem die Zuständigen seit Beginn des digitalen Zeitalters Entwicklungen wie diesen - mit Loot-Boxen und Co. - regelmäßig hinterherlaufen.