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Europäischer Gerichtshof: Weiterverkauf gebrauchter Software ist legal

Oracle scheitert mit seiner Klage, könnte möglicherweise auch Auswirkungen auf die Spielebranche haben.

Der Europäische Gerichtshof hat im Rechtsstreit zwischen dem Softwarehersteller Oracle und dem Münchner Wiederverkäufer Usedsoft zugunsten von Usedsoft entschieden.

Demnach ist der Wiederverkauf gebrauchter Software generell zulässig, unabhängig davon, ob sich das Programm nun auf einem Datenträger befindet oder als Download vorliegt. Dem EuGH zufolge überlasse der Hersteller dem Käufer nicht nur ein Nutzungsrecht, das man einschränken könne. Vielmehr gehe die erworbene Software in den Besitz des Käufers über, der dann das Produkt auch weiterverkaufen könne.

Wie GamesMarkt berichtet, erwarb Usedsoft beispielsweise Softwarelizenzen aus Insolvenzverfahren und verkaufte diese dann verbilligt sowohl an Unternehmen und Privatpersonen weiter. Und da insbesondere Businesssoftware schon mal recht teuer sein kein, war das den Herstellern natürlich ein Dorn im Auge.

Dem Urteil nach dürfen die Lizenzen allerdings nicht aufgeteilt werden. Soll heißen: Wer ein Paket mit 25 Lizenzen kauft, darf dieses auch nur als Komplettpaket weiterverkaufen. Die Nutzung einer privaten Kopie, nachdem man das Original verkauft hat, ist obendrein unzulässig.

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder sagte: "Wir begrüßen, dass der EuGH diese wichtige Grundsatzfrage zum Software-Markt zügig geklärt hat. Die bisherige Rechtsunsicherheit wird damit allmählich beendet. Es bleibt jedoch zu befürchten, dass sich diese Entscheidung auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen negativ auswirkt und digitale Geschäftsmodelle in Frage stellt. Bei einem unkontrollierten Weiterverkauf kann aus einer legalen Kopie schnell eine Vielzahl illegaler Kopien werden. Es ist fraglich, ob die ursprünglichen Lizenzbedingungen noch nachvollziehbar sind", äußert sich Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder in einem Statement zu dem Urteil.

Auf den normalen Gebrauchthandel in der Spielebranche dürfte das keine Auswirkungen haben, interessant wird es allerdings beim Verkauf von Download-Keys oder bei (Online-)Spielen, die mit Accounts verknüpft sind, zum Beispiel bei Valves Steam. Der Weiterverkauf eines einzelnen Spiels oder einer Lizenz ist hier nicht möglich. Ob es Auswirkungen geben könnte, ist allerdings noch unklar.

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