GeForce GTX 970: Sammelklage gegen Nvidia eingereicht
Update: Nvidias Chef äußert sich.
Update (25.02.2015): Nvidias Chef Jen-Hsun Huang hat sich nun in einem Blogeintrag zu der ganzen Sache geäußert.
Er könne nachvollziehen, dass einige Käufer „enttäuscht“ sind und bedauert, dass man dem eigenen Marketing-Team und Testern nicht die korrekten Spezifikationen übermittelt hat.
Eine Entschuldigung dafür gibt es von ihm allerdings nicht. Stattdessen hebt er das alles noch mal als gutes Design hervor, weil man so 1 GB mehr RAM auf der Karte verbauen konnte, sagt aber auch, dass man sich detaillierter dazu hätte äußern sollen.
“So etwas wird nicht erneut passieren. Beim nächsten Mal machen wir es besser.“
Originalmeldung (23.02.2015): Eine Anwaltskanzlei hat in den USA nun eine Sammelklage gegen Nvidia eingereicht.
Dem Unternehmen wirft man „irreführende Werbung" und „unfaire, bewusst täuschende und illegale Geschäftspraktiken" in Bezug auf die GeForce GTX 970 vor. Die Klage schließt auch Gigabyte mit ein, da der Initiator der Sammelklage ein Modell dieses Unternehmens gekauft hat (via Hartware).
Konkret geht es dabei um falsche Spezifikationen. Verbaut sind etwa 4 GB GDDR5-RAM, allerdings lassen sich nur 3,5 GB davon bei voller Geschwindigkeit verwenden. Genauer gesagt hat man den Arbeitsspeicher in zwei Partitionen aufgeteilt: Eine mit 3,5 GB, eine weitere mit 512 MB. Die 3,5 GB RAM werden mit einer Bandbreite von 192 GB/s angesprochen, hier wurden zuvor 224 GB/s angeben. Die restlichen 512 MB werden hingegen nur mit 28 GB/s angesprochen.
Ebenso verfügt das Modell nur über 56 statt der zuvor angegebenen 64 Rasteroperationen und einen 1.792 statt 2.048 KB großen L2-Cache. Ausführlichere Details dazu findet ihr beispielsweise hier.
Nvidia selbst hatte zuvor angegeben, dass man Testern versehentlich falsche technische Daten geschickt habe.
Das Ziel der Sammelklage besteht darin, alle US-Besitzer einer GTX 970 mit einzuschließen, also auch Käufer von Modellen, die nicht von Gigabyte stimmen.
Nvidia wirft man außerdem vor, die GTX 970 weiterhin falsch zu bewerben und unter falschen Voraussetzungen erworbene Modelle nicht umzutauschen.