Jugendschutz: FSK und USK erhalten Zuständigkeit für Online-Medien
Neue Aufgabenbereiche
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und die Freiwillige Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sind ab sofort auch für Online-Medien verantwortlich.
Eine entsprechende Entscheidung zur Anerkennung als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wurde in der Sitzung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) am 14. September getroffen.
Unternehmen mit Online-Angeboten können sich nun der FSK oder USK als Mitglied anschließen und somit besonderen Schutz vor Aufsichts- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie effektive Jugendschutzberatung bei der Gestaltung ihrer Webangebote bekommen.
"Wir freuen uns, dass jetzt zum ersten Mal die Selbstkontrollen nach dem Jugendschutzgesetz auch im Online-Bereich zuständig sein können", so Felix Falk, Geschäftsführer der USK und Christiane von Wahlert, Geschäftsführerin der FSK.