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Jugendschutz: FSK und USK erhalten Zuständigkeit für Online-Medien

Neue Aufgabenbereiche

Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und die Freiwillige Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sind ab sofort auch für Online-Medien verantwortlich.

Eine entsprechende Entscheidung zur Anerkennung als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wurde in der Sitzung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) am 14. September getroffen.

Unternehmen mit Online-Angeboten können sich nun der FSK oder USK als Mitglied anschließen und somit besonderen Schutz vor Aufsichts- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie effektive Jugendschutzberatung bei der Gestaltung ihrer Webangebote bekommen.

"Wir freuen uns, dass jetzt zum ersten Mal die Selbstkontrollen nach dem Jugendschutzgesetz auch im Online-Bereich zuständig sein können", so Felix Falk, Geschäftsführer der USK und Christiane von Wahlert, Geschäftsführerin der FSK.

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Benjamin Jakobs Avatar
Benjamin Jakobs ist Leitender Redakteur, seit 2006 bei Eurogamer.de und schreibt News, Reviews, Meinungen, Artikel und Tipps.
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