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Juristen haben verfassungsrechtliche Zweifel am Kinderporno-Web-Filter

Fehlende Transparenz und Co.

Wie heise meldet, wurden nun erste juristische Untersuchungen bezüglich des am letzten Freitag vom Bundesrat bestätigten Gesetzes zu Web-Sperren veröffentlicht. In den Augen der Mitarbeiter des Passauer Staatsrechtlers Dirk Heckmann steht das Gesetz verfassungsrechtlich gesehen ziemlich schlecht da.

Die Juristen sehen vor allem einige „wesentliche Kritikpunkte“, die unverändert aus dem ursprünglichen Entwurf in das finale Gesetz übernommen wurden, als problematisch an. Darüber hinaus seien viele der gemachten Verbesserungen kaum mehr als „Schönheitskorrekturen“.

Bedenken hat Heckmanns Team vor allem bei der fehlenden Entschädigung der Zugangsanbieter, die derzeit für die technische Umsetzung keinerlei Entschädigung erhalten. Ferner habe man „erhebliche Zweifel an der Kompetenz des Bundes für eine derartige Gesetzgebung“. Das Gesetz sei ein Instrument der Gefahrenabwehr, diese Kompetenz läge allerdings bei den Ländern und nicht etwa beim Bund.

Auch nähme das „Zugangserschwernisgesetz“ keinerlei Rücksicht darauf, dass viele Experten die vorgesehenen Sperrinstrumentalien für nicht geeignet halten. Die Maßnahmen ließen sich leicht umgehen. Vor allem Menschen, die gezielt danach suchten, würden weiterhin Zugang zu derartigem Material behalten.

Ein weiteres Problem sieht man in der Transparenz der Sperrvorgänge. Durch die Maßnahmen könnten durch technische oder menschliche „Versehen“ auch andere Inhalte gesperrt werden. Hier könne nur ein wirksamer Rechtsschutz für Inhaltsanbieter helfen. Eine „effektive unabhängige Kontrolle“ sehe man in dem eingesetzten Prüfgremium nicht. Die stichprobenartige Kontrolle des BKAs sorge nur für unzureichende Transparenz.

Darüber, was mit den bei Sperrungen erhobenen Daten geschehe, hätten die Nutzer zudem keinerlei Sicherheit. Außerdem könnte es zu unbeabsichtigten „Mitsperrungen“ legaler Inhalte kommen, wodurch das Recht auf Informationsfreiheit unverhältnismäßig stark beeinträchtigt würde.

Zu guter Letzt befürchte man auch, dass die neuerdings aufkeimenden weiteren Sperrforderungen (u.a. „Killerspiele“) immer weitere Blüten treiben könnten und dass die Einschränkungen des Netzverkehrs „kaum mehr kontrollierbar“ würden.

Der Ball liegt wieder in der Hälfte der Regierenden. Mal sehen was sie damit machen. Vermutlich treten sie aber mal wieder dran vorbei.

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