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Killerspiele: Bayerische Bundesratsinitiative beschlossen

Stoiber: 'Indiskutable Machwerke'

Ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot von „Killerspielen“ sollen im Strafgesetzbuch verankert werden – zumindest wenn es nach dem bayerischen Kabinett geht, das gestern eine Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Jugendschutzes bei Computerspielen beschloss. Das teilte die bayerische Staatskanzlei mit.

Ministerpräsident Edmund Stoiber betonte, dass Killerspiele unverantwortlich seien und „indiskutable Machwerke, die in unserer Gesellschaft keinen Platz haben dürfen.“ Wer künftig „virtuelle Killerspiele“ herstellt oder verbreitet, müsse damit rechnen, dass er hart bestraft wird und zwar mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Der Bußgeldrahmen soll bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz von bisher 50.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht werden. Die Definition eines Killerspiels bleibt man jedoch immer noch schuldig.

Dafür sollen aber „technische Sperren“ gefunden werden, die eine verbindliche Altersprüfung für Webinhalte sicherstellen, so Eberhard Sinner (CSU). Der Leiter der bayerischen Staatskanzlei weiter: „Wir sollten die EU-Ratpräsidentschaft nutzen, um weitere Verbesserungen im Jugendschutz auf europäischer Ebene zu erzielen.“

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