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Koalitionsvertrag von Union und FDP sieht Stärkung der Medienkompetenz vor

Spiele als Teil der Alltagskultur

Noch heute wollen Union und FDP den Koalitionsvertrag unterzeichnen. Die für Video- und Computerspieler maßgeblichen Auszüge wollen wir euch natürlich nicht vorenthalten.

Wie es aussieht, haben sich die Parteispitzen durchaus differenziert mit dem Thema auseinander gesetzt. Im Abschnitt „Jugend und Medien“ heißt es etwa:

„Wir wollen die enormen gesellschaftlichen und individuellen Chancen der Neuen Medien umfassend nutzen; den Risiken im Umgang mit diesen werden wir entgegenwirken. Wir wollen die Medienkompetenz insbesondere von Kindern und Jugendlichen stärken. Dazu gehören die Fortsetzung der erfolgreichen Projekte 'Vision Kino', 'Nationale Initiative Printmedien' und das Netz für Kinder 'Frag Finn'.“

„Computerspiele sind ein selbstverständlicher Teil unserer Alltagskultur geworden. Deswegen soll die Entwicklung hochwertiger, kulturell und pädagogisch wertvoller Unterhaltungsmedien gefördert und der Deutsche Computerspielpreis aufgewertet werden.“

Das Wort „Killerspiele“ fällt in keiner Zeile des 128 Seiten starken PDFs, das ihr euch auch selbst herunterladen könnt.

Darüber hinaus sieht es auch für die umstrittenen Internet-Sperren für kinderpornographische Inhalte schlecht aus. Hier lässt die Koalition in Zukunft offenbar die Regel „Löschen vor Sperren“ gelten:

„Wir sind uns darüber einig, dass es notwendig ist, derartige kriminelle Angebote schnellstmöglich zu löschen statt diese zu sperren. Wir werden daher zunächst für ein Jahr kinderpornographische Inhalte auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes nicht sperren. Stattdessen werden die Polizeibehörden in enger Zusammenarbeit mit den Selbstregulierungskräften der Internetwirtschaft wie der deutschen Internetbeschwerdestelle sowie dem Providernetzwerk INHOPE die Löschung kinderpornographischer Seiten betreiben.“

„Nach einem Jahr werden wir dies im Hinblick auf Erfolg und Wirksamkeit evaluieren und aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse ergebnisoffen eine Neubewertung vornehmen. Vor Abschluss der Neubewertung werden weder nach dem Zugangserschwerungsgesetz noch auf Grundlage der zwischen den Providern und BKA abgeschlossenen Verträgen über Internetsperren Sperrlisten des BKA geführt oder Providern übermittelt.“

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