Kulturrat: 'Kunstfreiheit gilt auch für Computerspiele'
Verweis auf das Grundgesetz
Soeben erreichte uns ein neues Update zu dem ganzen Jugendschutz-Debakel.
Wenigstens eine mahnende Stimme: Der deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Kulturverbände, hat heute in einer Pressemitteilung zu einem gemäßigten Umgang mit dem Jugendschutz aufgerufen. Da wir es nicht hätten besser ausdrücken können, hier der Wortlaut des Geschäftsführers Olaf Zimmermann:
"Zur Zeit beobachten wir mit Sorge, wie sich Bund und Länder gegenseitig mit immer neuen Vorschlägen überbieten, um den Vertrieb von Computerspielen einzuschränken. Es ist gut, wenn die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle gestärkt wird. Ebenso ist zu begrüßen, wenn der Handel stärker in die Pflicht genommen wird, die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten und auf die Kennzeichnung hinzuweisen. Weiter muss ein besonderes Augenmerk auf die Verstärkung der Medienkompetenz gerichtet werden. Bei der Debatte um Gewalt in Computerspielen darf aber nicht über das Ziel hinausgeschossen werden. Erwachsene müssen das Recht haben, sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch Geschmacklosigkeiten oder Schund anzusehen bzw. entsprechende Spiele zu spielen. Die Meinungsfreiheit und die Kunstfreiheit gehören zu den im Grundgesetz verankerten Grundrechten. Die Kunstfreiheit ist nicht an die Qualität des Werkes gebunden. Kunstfreiheit gilt auch für Computerspiele."