L4D2 und Wolfenstein beschlagnahmt
In den ungekürzten Fassungen
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat im März die ungekürzten Fassungen von Left 4 Dead 2 und Wolfenstein beschlagnahmt.
Beide Titel wurden demzufolge aufgrund von § 131 StGb (Gewaltdarstellung) bundesweit beschlagnahmt, bei Wolfenstein kommt außerdem noch § 86 StGb (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) als Grund hinzu.
Darüber hinaus hat die BPjM die US-Version von Activisions Call of Duty: Modern Warfare 2 endgültig indiziert und auf Liste B gesetzt, das Spiel gilt somit als strafrechtlich bedenklich.
Auf Liste A landete unterdessen mit etwas Verspätung auch noch die Limited Edition von Epics Gears of War 2, nachdem die EU-Fassung des Spiels bereits im November 2008 auf den Index gesetzt wurde.