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L4D2 und Wolfenstein beschlagnahmt

In den ungekürzten Fassungen

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat im März die ungekürzten Fassungen von Left 4 Dead 2 und Wolfenstein beschlagnahmt.

Beide Titel wurden demzufolge aufgrund von § 131 StGb (Gewaltdarstellung) bundesweit beschlagnahmt, bei Wolfenstein kommt außerdem noch § 86 StGb (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) als Grund hinzu.

Darüber hinaus hat die BPjM die US-Version von Activisions Call of Duty: Modern Warfare 2 endgültig indiziert und auf Liste B gesetzt, das Spiel gilt somit als strafrechtlich bedenklich.

Auf Liste A landete unterdessen mit etwas Verspätung auch noch die Limited Edition von Epics Gears of War 2, nachdem die EU-Fassung des Spiels bereits im November 2008 auf den Index gesetzt wurde.

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