Länder wollen staatlich anerkannte Altersfreigaben für Spiele und Websites
Und nicht etwa durch die USK
Mit der Verabschiedung eines neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrages soll es zukünftig im Internet staatlich anerkannte Altersfreigaben für Spiele und Internetseiten geben.
Insbesondere die Videospielbranche fürchtet nun laut Spiegel Online, dass die für die Vergabe der Alterseinstufungen für Spiele im Netz angedachte Kommission für Jugendmedienschutz eine harte Haltung verfolgt, wie es etwa die bayerische Staatsregierung tut.
Auch Ekkehardt Mutschler, Jugendmedienschutzbeauftragter des Deutschen Kinderschutzbundes, ist der Ansicht, dass man damit gewissermaßen "den Jugendschutz aushebelt", da auf ein vorhandenes System einfach verzichtet werde. "Es ist unheimlich problematisch, dass man die Kennzeichnung nicht bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) belässt, sondern einen Kennzeichnungsmarkt daraus macht", sagt er.
Derzeit stuft die USK keine reinen Online- oder Downloadspiele ein, was eben durch den neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag geändert werden soll.
Da die USK-Einstufungen letztendlich vom obersten Vertreter der Landesjugendbehörden abgesegnet werden, hätten sich die Familienministerien gewünscht, dass die USK das Gleiche künftig auch für Onlinespiele erledigt. Mit der Kommission für Jugendmedienschutz soll das aber eine Institution erledigen, die den Staatskanzleien recht nahe steht.
"Hier wird der Jugendschutz auf dem Altar des Föderalismus geopfert, weil sich die Jugendministerien gegenüber den Staatskanzleien nicht haben durchsetzen können", erklärt Electronic Arts' Martin Lorber.
Durch den neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag müssen sich Anbieter freiwillig und selbstständig Alterseinstufungen besorgen. Eine konkrete Einrichtung wird dabei nicht genannt, weswegen etwa Olaf Wolters vom Branchenverband BIU befrüchtet, dass daraus "ein Geschäftsmodell gemacht wird, Alterskennzeichen als Dienstleistung". Er rechnet durchaus damit, dass es in Zukunft "mindestens zwei, vielleicht auch mehr" Bewertungssysteme für Spiele geben wird.
Eine Hintertür hat das Ganze aber dann doch. Wenn ein Spiel auf einem Datenträger vorliegt und von der USK eingestuft wurde, wird diese Freigabe auch für eine Online-Version übernommen. Voraussetzung ist natürlich, dass sich der Inhalt nicht großartig unterscheidet.
Spiegel Online zitiert jemanden, der sich "aus politischer Sicht mit dem Thema befasst, aber nicht namentlich zitiert werden will", wie folgt: "Wahrscheinlich gibt es in Zukunft von jedem Spiel zumindest eine DVD, die dann erst mal von der USK eingestuft werden kann, dann muss die KJM das übernehmen."
Für Wolf-Dieter Ring, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz, steht die Branche in der Pflicht. Man müsse die Kennzeichnung kohärent organisieren, da es sich um ein freiwilliges System handele. Derzeit muss aber auch nach dem neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag niemand Onlinespiele kennzeichnen.
"Wenn es so verwirrend wird, dass es gar nichts bringt, macht man am Ende vielleicht gar nichts", sagt er.