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Landgericht München verurteilt Verkäufer von Slot-1-Karten

Verkäufer muss Schadensersatz in Höhe von einer Million Euro an Nintendo zahlen.

Wie Nintendo bekannt gegeben hat, verurteilte das Landgericht München I am 20. Juni einen Verkäufer von Slot-1-Karten zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von einer Million Euro an das Unternehmen.

Diese Slot-1-Karten - etwas R4, DSTT, Acekard und weitere - können dazu benutzt werden, die Anti-Piraterie-Technologie des Nintendo DS beziehungsweise der Original-Spiele für die DS-Reihe zu umgehen. Damit lassen sich dann illegale Kopien abspielen.

"Nintendo begrüßt die Entscheidung als weiteren, wichtigen Schritt gegen die Verbreitung solcher Karten in Deutschland. Das Unternehmen fördert Kreativität, unterstützt die Entwicklung von Videospielen und setzt sich für Spieledesigner ein, die auf legale Weise innovative Programme entwickeln", heißt es.

"Nintendo führt Prozesse wie den vor dem Münchner Landgericht nicht allein aus Eigeninteresse, sondern auch im Interesse der mehr als 1.400 Entwicklerfirmen, die auf den legalen Verkauf ihrer Videospiele angewiesen sind."

Seitdem Slot-1-Karten in Deutschland verkauft werden, führte Nintendo bereits 22 Gerichtsverfahren, wobei die Gerichte in allen Fällen bestätigten, dass die Karten nach deutschem Recht illegal sind. Gleichlautende Gerichtsentscheidungen gebe es auch in Belgien, Frankreich, Hong Kong, Italien, Japan, Korea, den Niederlanden, Spanien, Taiwan und Großbritannien.

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