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Lindsay Lohan vs. Rockstar: Gericht entscheidet zugunsten der GTA-Entwickler

Ein fiktives und satirisches Werk.

Die Klage von Lindsay Lohan gegen GTA-Entwickler Rockstar wurde vom New York County Supreme Court abgeschmettert.

Lohan klagte, weil sie der Meinung war, der Spielcharakter Lacey Jonas basiere „unmissverständlich" auf ihr. Außerdem glaubte sie, der Charakter auf einem Promo-Bild für das Spiel (rechts) basiere ebenfalls auf einem Bild von ihr.

Mit ihrer Klage war Lohan allerdings nicht alleine. Karen Gravano (Mob Wives) klagte gegen das Unternehmen, weil sie ebenfalls der Ansicht war, dass ein Charakter aus GTA 5 auf ihr basiere und man dafür eine ähnliche Geschichte wie ihre eigene verwende.

In beiden Fällen war das Gericht der Ansicht, dass Rockstar sich in keinster Weise schuldig gemacht hat, zumal man weder „Namen, Porträts noch Bilder" der Kläger verwendet habe. Anders gesagt: Weder Lohan noch Gravano tauchten (ob nun als Video oder Foto) im Spiel auf, ihre Namen wurden nicht im Spiel selbst oder bei der Vermarktung verwendet.

Aber selbst wenn die fiktiven Charaktere auf Lohan und Gravano basieren würden, sei ein Videospiel immer noch ein fiktives Werk und entsprechende daher nicht den Definitionen von „Werbung" oder „Handel". Die Vorwürfe, dass ihr Aussehen verwendet wurde, um ein Produkt zu verkaufen, seien demnach nicht haltbar.

In den USA stehen Videospiele unter dem gleichen Schutz der Meinungsfreiheit wie Bücher, Theaterstücke oder Filme.

„Die einzigartige Geschichte, die Charaktere, Dialoge und Umgebungen des Spiels machen es im Zusammenspiel mit der Möglichkeit des Spielers, selbst zu entscheiden, wie er im Spiel fortfährt, zu einem Werk der Fiktion und Satire", so das Gericht. Daher wurde zugunsten von Rockstar entschieden.

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