Mortal Kombat indiziert
Landet auf Liste B
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat mittels einer vorläufigen Anordnung heute Warners Mortal Kombat indiziert.
Dadurch, dass man das Spiel im Eilverfahren auf Liste B setzte, sollen deutsche Händler daran gehindert werden, den Titel an Erwachsene zu verkaufen, da laut BPjM ein Verbreitungsverbot gemäß §131 StGb für diesen Titel besteht.
Nach dieser vorläufigen Anordnung muss die BPjM innerhalb eines Monats eine abschließende Entscheidung darüber treffen, ob das Spiel auf Liste A landet oder auf Liste B bleibt. Da man aber auch schon bei anderen Titeln eine mögliche Verlängerung um einen Monat nutzte, könnte die endgültige Entscheidung noch etwas auf sich warten lassen.
Üblicherweise dauert es mindestens zwei bis drei Monate bis zur Indizierung eines Spiels. Bei Mortal Kombat war man scheinbar der Ansicht, dass ein Großteil der Interessenten das Spiel bis dahin bereits gekauft hätte.