Nintendo muss keine Stornierungen von Vorbestellungen im Switch-eShop anbieten, entscheidet ein Gericht
Aber das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.
Derzeit sieht es im eShop der Switch so aus, dass ihr eine Vorbestellung eines Spiels nicht mehr stornieren könnt.
Normalerweise haben Kunden in Europa das Recht darauf, eine Vorbestellung jederzeit stornieren zu können, allerdings verzichten Käufer bei einer Vorbestellung auf dieses Recht, indem sie dem explizit zustimmen.
Daran störten sich Verbraucherschützer in Norwegen und Deutschland und gingen deswegen vor Gericht.
Wie jetzt bekannt wurde, hat bereits im Dezember kurz vor Weihnachten ein Frankfurter Gericht in diesem Fall zugunsten von Nintendo entschieden.
Nintendo argumentiert damit, dass der Verzicht auf das Recht zur Vorbestellung zulässig sei und die Verkaufsvereinbarung mit dem Nutzer beim Kauf erfüllt sei, da sie zum Kaufzeitpunkt eine Preload-Version erhalten. Dieser Ansicht stimmte das Gericht zu.
Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen, denn die Verbraucherschützer wollen in Berufung gehen. Ihrer Ansicht nach könne nicht die Rede davon sein, dass die Auslieferung des Spiels mit dem Preload erfolgt sei, da es bis zum Release-Tag nicht spielbar ist.
Eine Entscheidung und ein endgültiges Urteil könnten noch bis zu anderthalb Jahre auf sich warten lassen.
Quelle: Press Fire