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Oberlandesgericht München: Nintendos Anti-Piraterie-Maßnahmen entsprechen deutschem Recht

Deutscher Händler für Schäden haftbar.

Wie Nintendo heute mitteilt, hat das Oberlandesgericht München entschieden, dass Nintendos Anti-Piraterie-Maßnahmen dem deutschen Recht entsprechen.

Dadurch macht man einen deutschen Händler für Schäden haftbar, die durch den Verkauf von Vorrichtungen entstanden sind, mit denen man diese Anti-Piraterie-Maßnahmen umgehen kann.

„In seinem abschließenden Urteil erklärte das Münchner Gericht, der Handel mit Vorrichtungen, die Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung von Produktpiraterie umgehen, sei gesetzwidrig. Um eine unmissverständliche Botschaft an all jene auszusenden, die mit solchen Vorrichtungen Handel treiben, verurteilte das Gericht einen Anbieter dazu, Schadenersatz an Nintendo zu zahlen", so das Unternehmen

Dr. Bernd Fakesch, General Manager von Nintendo Deutschland, sagt dazu: „Die Münchner Richter haben ein starkes Signal im Kampf gegen Produktpiraterie gesetzt. Ihre Entscheidung schützt die Inhaber der Urheberrechte, deren Partner und alle, die mit der Entwicklung interaktiver Spiele für Nintendo-Konsolen zu tun haben."

Das Oberlandesgericht stützt sich dabei auf mehrere zuvor ergangene Urteile deutscher Instanzen. Es wurden Kriterien für die „Rechtsgültigkeit von Sicherheitsmaßnahmen" angewendet, die vom obersten Europäischen Gerichtshof aufgestellt wurden.

Weiter heißt es: „Es entschied, dass Nintendos Anti-Piraterie-Schutzmaßnahmen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt sind und dass Vorrichtungen wie R4-Karten das Recht auf geistiges Eigentum verletzen. Folglich ist auch deren Vertrieb nach deutschem Recht strafbar."

Nintendo selbst will weiterhin konsequent gegen Anbieter solcher Vorrichtungen vorgehen.

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