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Niederlage für PlayStation, Erfolg für die Fans: Sony verliert in zwei Fällen vor Gericht, aber das letzte Wort ist hier noch nicht gesprochen

In zwei Fällen musste Sony nun vor Gericht eine Niederlage aufgrund der PlayStation-Geschäftsbedingungen einstecken, was bedeutet das?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat sich in zwei Fällen vor Gericht gegen Sony durchgesetzt.

Dabei geht es um die PlayStation-Geschäftsbedingungen, genauer gesagt um Preiserhöhungen bei PlayStation Plus und um die Zahl und Verfügbarkeit von Spielen und Online-Funktionen, die im Abo enthalten sind.

Sony gegen die Verbraucherzentrale

Durch die Geschäftsbedingungen räumte sich Sony bisher das Recht ein, ohne ausdrückte Zustimmung von Kundinnen und Kunden die Preise einseitig zu erhöhen. Das Kammergericht Berlin ist der Ansicht, dass Verbraucherinnen und Verbraucher dadurch benachteiligt werden (via Gameswirtschaft).

Den Geschäftsbedingungen zufolge werde Sony die User 60 Tage vor der Preiserhöhung informieren und darauf hinweisen, dass eine Vertragskündigung möglich sei. Nach Ansicht des Gerichts fehle ein "berechtigtes Interesse des Unternehmens an der Preisanpassungsklause" und man lasse sich dadurch einen "Spielraum für unkontrollierbare Preiserhöhungen".

Dementsprechend brauche es für eine Preiserhöhung bei laufenden Verträgen vielmehr eine ausdrückliche Zustimmung der Kundinnen und Kunden. In der Vergangenheit hatte der VZBV bereits ähnliche Urteile gegen Netflix und Spotify durchgesetzt.

Wie erwähnt, geht es im zweiten Punkt um die Zahl und Verfügbarkeit von Spielen und Online-Funktionen, die man nicht zu jeder Zeit und ohne Vorankündigung einschränken dafür. Mit den Geschäftsbedingungen wollte Sony sich dieses Recht einräumen. Auch das sei Usern laut Gericht nicht zumutbar.

Im Vorfeld hatte sich Sony geweigert, eine Unterlassungserklärung dazu abzugeben. Das Urteil ist wiederum noch nicht rechtskräftig, außerdem legte Sony eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Laut Gameswirtschaft wurden allerdings die Geschäftsbedingungen schon entsprechend angepasst und die problematischen Abschnitte finden sich darin aktuell nicht mehr.

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