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PS5: Sammelklage wegen defekter DualSense-Controller eingereicht

Der DualSense driftet auf Probleme zu.

  • Eine amerikanische Anwaltskanzlei hat eine Sammelklage gegen Sony auf den Weg gebracht
  • In der Klage heißt es, die DualSense-Controller der PS5 seien anfällig für einen Drifting-Defekt
  • Sony soll von den vielen Verbraucherbeschwerden gewusst haben und trotzdem kaum Reparaturmöglichkeiten angeboten haben

Es ist wie bei der Sammelklage gegen Nintendo aufgrund des Joy-Con-Drifts. Dieselbe Anwaltskanzlei, gleiches Anliegen, nur der Hersteller ist diesmal ein anderer. Die Kanzlei Chimicles Schwartz Kriner & Donaldson-Smith (CSK&D) hat nach Nintendo nun auch ein Sammelklage gegen PlayStation-Hersteller Sony auf den Weg gebracht.

Schon länger beschweren sich manche Nutzer der PlayStation 5 über Drifting-Probleme der DualSense-Controller. Über ein Online-Formular konnten sich betroffene Kunden bei der Anwaltskanzlei melden. Offenbar war dieser Handlungsaufruf sehr erfolgreich, denn die DualSense-Klage wurde nun beim United States District Court for the Southern District of New York im Namen eines Klägers namens Lmarc Turner aus Virginia und anderen betroffenen Kunden in den USA gegen die Sony Corporation of America und Sony Interactive Entertainment vorgelegt.

In dieser Klage, die am 12. Februar offiziell eingereicht wurde, behaupten die Kläger, dass der DualSense "defekt" sei (Danke an Eurogamer.net, die Einsicht in die Klageschrift hatten).

"Konkret enthalten die DualSense-Controller, die zum Betrieb der PS5 verwendet werden, einen Defekt, der dazu führt, dass sich Charaktere oder das Spielgeschehen auf dem Bildschirm ohne Benutzerbefehl oder manuelle Bedienung des Joysticks bewegen."

"Dieser Defekt stört das Gameplay erheblich und beeinträchtigt damit die Kernfunktionalität des DualSense-Controllers." Wer schon mal einen Controller mit einem kaputten Joystick hatte, weiß wie anstrengend es ist, wenn der eigene Charakter sich so lange um die eigene Achse dreht, bis einem schlecht wird. Den Überblick über die Map behalten oder einfach nur geradeaus laufen, hebt jedes Spiel auf einen noch nie da gewesenen Schwierigkeitsgrad.

Die Klage zitiert mehrere Nutzerberichte in sozialen Medien wie Resetera, Reddit oder Twitter und unterstellt dem Hersteller, von diesen Verbraucherbeschwerden gewusst zu haben. Weiterhin kritisieren die Kläger, dass die Möglichkeiten für eine Reparatur in zu geringem Maße vorhanden sind.

"Kunden erleben lange Wartezeiten und müssen sich mit einem Labyrinth von aufgezeichneten Telefonansagen herumschlagen, bevor sie endlich mit einem Agenten über Reparaturen für den DualSense-Controller-Drift sprechen können", heißt es in der Beschwerde. Und das sogar innerhalb der Garantiezeit. Auch den Versand müssten die Kunden selbst bezahlen, heißt es in der Klage.

Hauptkläger Turner hatte das "Glück", am selben Tag des Kaufs seiner PS5 dem DualSense-Drift zum Opfer zu fallen. Vom Kundendienst bekam er lediglich die Anweisung, seine Konsole zu resetten (frei nach dem Motto: "Haben Sie versucht, das Gerät aus- und wieder anzuschalten?"), was das Problem nicht löste. Wenige Tage später musste Turner einen neuen Controller kaufen.

Die Klageschrift weist darauf hin, dass der Kläger "die PS5 nicht gekauft oder wesentlich weniger dafür bezahlt" hätte, wenn dieser zuvor von dem Drift-Defekt gewusst hätte. Obwohl Turner den Nutzungsbedingungen von Sony beim Einrichten seiner Konsole zugestimmt hat, erklärt dieser, dass er die Streitigkeiten mit dem Unternehmen nicht vor einem Schiedsgericht führen will.

Sony hingegen wird sich vermutlich genau auf diesen Punkt berufen, denn mit den Nutzungsbedingungen stimmen PlayStation-Spieler gleichzeitig einem Schiedsverfahren zu, sollte es zu einem Rechtsstreit kommen.

In der Klage wird ein Schwurgerichtsverfahren gefordert. Zudem verlangt Turner eine finanzielle Entschädigung für "erlittene Schäden, eine Feststellungsklage und eine öffentliche Unterlassungsklage". Von Sony gibt es derzeit kein offizielles Statement in dieser Angelegenheit.

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