Steam-Nutzer haben das Recht, ihre Spiele weiterzuverkaufen, entscheidet ein französisches Gericht
Valve legt Berufung ein.
Wer digitale Spiele kauft, bleibt häufig darauf sitzen. Im Gegensatz zu Handelsversionen ist ein späterer Weiterverkauf nicht möglich.
Das könnte sich aber ändern, denn ein französisches Gericht hat jetzt entschieden, dass Steam-Nutzer das Recht haben, ihre Spiele weiterzuverkaufen.
Die Verbraucherschutzgruppe UFC Que Choisir hatte die Angelegenheit bereits 2015 vor Gericht gebracht, um die Rechtmäßigkeit bestimmter Klauseln in Steams Nutzungsbedingungen festzustellen. Zugleich war man der Ansicht, dass es auch bei digitalen Spielen die Möglichkeit zum Weiterverkauf geben sollte.
Das Gericht stimmte damit überein und bezieht sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2012. Dieses besagt, dass auch bei einer Transaktion von digitalen Gütern das Besitzrecht übertragen wird.
In Valves Geschäftsbedingungen versuchte das Unternehmen einen Verkauf als "Abonnement" eines Produkts darzustellen. Das Gericht sagt aber, dass Nutzer Lizenzen erwerben.
Auch in anderen Punkten entschied das Gericht zugunsten von UFC Que Choisir. Valve könne zum Beispiel nicht Geld aus dem Steam Wallet einfach behalten, wenn ein Nutzer die Plattform verlässt. Wenn ein Nutzer dies möchte, müsse man es erstatten. Ebenso müsse man Verantwortung dafür übernehmen, wenn Software auf der Plattform den Nutzern Schaden zufügt, auch wenn es nur eine Beta ist.
UFC Que Choisir sieht diesen Erfolg als gutes Zeichen und möchte auch gegen weitere Plattformen und Produkte vor Gericht gehen. Allerdings ist das alles noch nicht rechtskräftig.
Valve kann noch Berufung einlegen und wird das nach Angaben von Doug Lombardi auch tun. "Wir stimmen mit der Entscheidung des Pariser Erstgerichts nicht überein und werden Berufung einlegen", sagt er. "Bis dahin hat die Entscheidung keinen Einfluss auf Steam."
Quelle: Next Inpact, Numerama, PC Gamer