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Studie fällt Urteil über deutschen Jugendschutz

Kein Verbot nötig

Bereits gestern haben wir über die bevorstehende Studie zum deutschen Jugendschutz des Hans-Bredow-Instituts berichtet. Heute nun wurde das 177 Seiten umfassende Manuskript veröffentlicht.

Der wichtigste Punkt darin für deutsche Spieler dürfte wohl sein, dass einer Vergrößerung des Anwendungsbereiches von § 131 StGB (Gewaltverherrlichung) enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt sind. Der Paragraph sei bereits jetzt auf Computer- und Videospiele anwendbar. Ein Verbot würde hingegen auch erwachsenen Konsumenten die Inhalte vorenthalten und ebenso in die Rechte der Hersteller eingreifen. Die Studie hält Spiele weiterhin für nach Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Kommunikationsinhalte.

Im gleichen Atemzug kommen die bereits gestern erwähnten Kritiken an der USK zum Vorschein, allerdings hält man eine Indizierung nach wie vor für einen wirksamen Weg des Jugendschutzes. Dadurch bekommen Erwachsene weiterhin Zugang zu diesen Spielen, während das entsprechende Produkt für alle anderen Konsumente durch Werbe- und Ausstellungsverbote nahezu "unsichtbar" gemacht werde.

Die wichtigsten Ergebnisse der Studie, inklusive den Kritiken beziehungsweise Verbesserungsvorschlägen zur USK, hat das Hans-Bredow-Institut auf seiner Website zusammengefasst, außerdem könnt Ihr Euch dort - sofern Ihr genügend Zeit habt - den kompletten Bericht im PDF-Format (879 kb groß) durchlesen.

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