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Union will "Three-Strikes"-Modell gegen Urheberrechtsverletzungen im Netz

Viel Glück beim Verfassungsgericht!

Als „Web-Native“ kommt man derzeit aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus. Jedenfalls, wenn man die „Einfälle“ der Union zum Thema sauberes Internet verfolgt. Nach dem beschlossen Netzfilter gegen Kinderpornografie und der wohl gerade laufenden Prüfung, ob man diesen auch auf „Killerspiele“ anwenden könne, macht sich die CDU/CSU-Fraktion nun in ihrem Wahlprogramm Gedanken zum Schutze des Urheberrechts im WWW.

Dieses liegt nämlich Zeit Online vor und lässt erneut tief blicken, was die Damen und Herren von Internet halten.

Aus dem Programm:

„Wir möchten nach britischem und französischem Vorbild Rechtsverletzungen effektiv unterbinden, indem die Vermittler von Internetzugängen Rechtsverletzer verwarnen und nötigenfalls ihre Zugänge sperren“

Mit dem „britischen und französischen Vorbild“ meint die Union das sogenannte „Three-Strikes“-Modell, das pikanterweise gerade spektakulär vom französischen Verfassungsgericht abgeprallt ist. Mit der Kommunikationsfreiheit, Unschuldsvermutung und dem Richtervorbehalt sahen die Verfassungsschützer gleich drei Grundsätze in höchster Gefahr.

Vielleicht hat dies die Union aber auch einfach noch nicht mitbekommen. Die Postlaufzeiten von Frankreich bis hierhin sollen ja nicht ohne sein.

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