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US-Gericht erlaubt Unternehmen, den Verkauf von Gebrauchtware zu untersagen

Autodesks Berufung erfolgreich

Ein US-Berufungsgericht hat dem Softwarehersteller Autodesk das Recht zugestanden, den Gebrauchthandel mit den eigenen Produkten zu verbieten.

Autodesk wollte verhindern, dass eine Privatperson das aus der Auflösung eines Architekturbüros erworbene Programm AutoCAD privat weiterverkauft.

Dabei berief sich das Unternehmen laut Gamasutra auf die Endnutzervereinbarung (EULA), derzufolge der Nutzer nur eine nicht übertragbare Softwarelizenz und kein Produkt erwirbt.

Ähnliches findet sich beispielsweise auch in den Bestimmungen von Electronic Arts, was bedeutet, dass dieses Urteil durchaus auch Einfluss auf den Spielemarkt haben könnte.

Ursprünglich hatte Autodesk im Jahr 2008 in diesem Fall noch den Kürzeren gezogen, die Berufung gegen die Entscheidung war nun allerdings erfolgreich.

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