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USK: Bayern zog bereits bei GTA 4 ein Appellationsverfahren in Betracht

Man rechnet mit mehr Appellationen

Nachdem das Appellationsverfahren des Bundeslandes Bayern gegen die USK-Einstufung von Dead Space 2 zwar gescheitert ist, aber dennoch für einen wesentlich späteren Release der USK-Version sorgte, wurde nun bekannt, dass man auch bei Grand Theft Auto IV schon eine Appellation in Betracht zog.

Das verriet USK-Geschäftsführer Felix Falk im Gespräch mit dem International Games Magazine: "Bayern hat bei Grand Theft Auto IV überlegt, ob es in die Appellation geht."

Letztendlich entschied man sich jedoch dagegen, nachdem man sich den Titel in einem Ausschuss näher ansah.

Falk rechnet übrigens damit, dass es in Zukunft zu mehr Appellationsverfahren kommen könnte: "Seit 1. Februar gelten neue USK-Grundsätze. Unter anderem verkürzt sich der Instanzenzug von vier Stufen auf drei, um das gesamte Ver­fahren straffer und effektiver zu gestalten. Damit wird in Zukunft nach einer Berufung sofort die Appellation möglich, was bei der Freiwilligen Selbstkon­trolle im Übrigen genauso ist."

Im Gegenzug gebe es jedoch mehr Planungssicherheit, da Verfahrensdauer und Frist durch die Neuregelung festgelegt seien und sich in der letzten Instanz nur unwesentlich verlängern würden.

Ein Appellationsverfahren wie bei Dead Space 2 war laut BIU-Chef Olaf Walters ein einmaliger Vorgang.

"Sollten die Länder die Urteile der von ihnen in die USK entsandten Sachverständigen vermehrt anzweifeln, muss man sich ernsthafte Gedanken über das System machen. Schließ­lich ist die Länderappellation immer auch ein indirektes Misstrauensvotum."

Ähnlich sehe man das auch bei den Obersten Landesjugendbehörden in Nordrhein-Westfalen.

"Die Länder müssen sich entscheiden, ob sie Teil des Kennzeich­nungs­verfahrens sein oder nur im Nachhinein die Ergebnisse politisch überprüfen wollen. Im ersten Fall geht es um Jugendschutz, im zweiten Fall um Politik."

Schließlich griff Wolters noch Bayerns Sozialministerin Haderthauer an und behauptete, dass es ihr nicht um Jugendschutz gehe, "sondern um politische Reputation am Rande des Populismus".

"Inhaltlich sind ihre Vorschläge von einer groben Unkenntnis der rechtlichen Sachlage ge­prägt", so Wolters. Bei einem fehlenden Indizierungsschutz für Ab-18-Titel hätten Anbieter keinerlei Motivation mehr, ihre Spiele überhaupt bei der USK einzureichen. Aufgrund der fehlenden Planungssicherheit durch ein rechtssicheres Kennzeichen würde der Markt mit internationalen Versionen überschwemmt und am Ende würde der Jugendschutz verlieren.

"Zum Glück steht Frau Hader­thauer mit ihrer Position alleine da, und für das Jugendschutzgesetz ist als Bundesgesetz immer noch der Bundestag zuständig. Dort hat ein solcher Vorstoß keine Chance", sagt er.

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