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USK ist ungeeignet

Behauptet Uwe Schünemann

Kurz vor der morgen beginnenden Innenministerkonferenz, wo es unter anderem um das Verbot der so genannten Killerspiele geht, feuert Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann nochmal ein paar Kommentare in Richtung der USK ab. Seinen Angaben nach habe es bereits auf der Vorkonferenz fast eine hundertprozentige Übereinstimmung bei diesem Thema gegeben.

Lediglich Nordrhein-Westfalen sei noch skeptisch diesbezüglich. Schünemann geht es allerdings weniger um ein "absolutes Verbot von Computerspielen." Er wolle viel mehr ein "Herstellungs- und Vertriebsverbot für absolut menschenunwürdige Spiele, bei denen schon in der Spielanleitung steht, dass der Gegner ganz langsam in den Tod getrieben werden soll.", wie es bereits in der Vergangenheit von ihm und Günther Beckstein gefordert wurde. Konkrete Beispiele für solche Titel nannte er jedoch erneut nicht.

Vor allem die USK hält Schünemann "in keiner Weise dafür geeignet, Killerspiele altersgerecht einzuordnen. 60 Prozent der Spiele sind völlig falsch eingestuft." Grund für diese Annahme dürfte wohl die kürzlich vorgelegte Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) sein, an der auch Professor Christian Pfeiffer beteiligt war. Demnach hatte das KFN bei 27,4 Prozent der geprüften Spiele Zweifel an der Einstufung, während immerhin 37,1 Prozent nach Meinung der Experten über keine angemessene Freigabe verfügten.

Uneinigkeit über die Wirksamkeit eines Verbots herrscht jedoch schon bei den Autoren der Studie. Pfeiffers Meinung dürfte bekannt sein, allerdings sind die restlichen vier Schreiber - namentlich Theresia Höynck, Thomas Mößle, Matthias Kleimann und Florian Rehbein - anderer Meinung. Schünemann würde die USK am liebsten durch eine "Bundesanstalt für Jugendmedienschutz" ersetzen, allerdings hält er das aus verfassungsrechtlichen Gründen wohl nicht für möglich. Da die Spiele somit einer staatlichen Zensur unterlägen, wäre eine Mitarbeit der Industrie notwendig.

Schünemann scheint dabei jedoch zu vergessen, dass bereits heute jedes einzelne Bundesland Einspruch gegen eine von der USK vorgenommen Einstufung erheben kann. Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) sieht in dem Vorschlag der beiden Innenminister indes einen rechtswidrigen Eingriff in die Grundrechte der Produzenten und einen möglichen Verstoß gegen das Zensurverbot des Grundgesetzes.

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