VDVC: Änderungsentwurf zur Novelle des JMStV ist gefährlich für Spieler
Ungenügend und mit Schwächen
Deutschlands Verband für Video- und Computerspieler (VDVC) äußert sich mit einer aktuellen Stellungnahme kritisch über den Entwurf zur Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV), bezeichnet ihn als ungenügend und glaubt, dass man im Kern an der Eigenart und Beschaffenheit des Internets vorbeigeht.
Neben ihrem Konsumentenstatus bei Browser- und Onlinespielen seien insbesondere Video- und Computerspieler stark von den geplanten Regelungen betroffen, da sie sich zumeist auch in großer Zahl aktiv zu Gemeinschaften im Internet zusammenschließen und austauschen.
Nachfolgend könnt ihr die komplette Pressemitteilung lesen:
Der Verband für Deutschlands Video- und Computerspieler (VDVC) beurteilt den Entwurf zur Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) als ungenügend und im Kern an der Eigenart und Beschaffenheit des Internets vorbeigehend. Es zeigt sich deutlich, dass versucht wird. mit alten Instrumentarien ein Medium zu regulieren, für welches diese Mechanismen nicht zielführend sind.
Video- und Computerspieler sind von den geplanten Regelungen besonders stark betroffen, da sie neben ihrem Konsumentenstatus bei Browser- und Onlinespielen sich auch in großer Zahl aktiv zu Gemeinschaften im Internet zusammenschließen und austauschen. Dies ist inzwischen ein wichtiger Teil des sozialen Lebens geworden und sorgt für kreative Entfaltung und begünstigt die Erlangung sozialer Kompetenzen. Durch strenge Anforderungen zur Kennzeichnung wären diese Aktivitäten gefährdet.
Die Schwächen des Dokuments beginnen bereits damit, dass der Entwurf von persistenten Inhalten ausgeht. Dies mag für wenige Inhalte zutreffen, ist aber bei Angeboten wie Programmen, Communityangeboten oder sozialen Netzwerken nicht gegeben. Hier jedweden Inhalt entsprechend einer altersgerechten Einteilung vor der Veröffentlichung zu verifizieren ist nicht nur unpraktikabel sondern schlicht unmöglich.
Daneben ist der Entwurf sehr ungenau was die Angebote und die Ausnahmen angeht. So regelt § 5 Abs. 6 eine Ausnahme für Nachrichtensendungen oder soweit ein berechtigtes Interesse vorliegt. Fasst man diese Regelung sehr weit auf, so sind Blogs, Newsportale jedweder Art und Güte genauso wie Dienste wie Twitter und Facebook von vornherein von der Regelung ausgenommen, da sie seit Ereignissen wie der Krise im Iran oder Haiti als Nachrichtenquellen anerkannt sind. Dabei sind aber in Facebook wiederum Applikationen integriert, die nach ihrer Art durchaus jugendgefährdend sein könnten. Worauf die Regelungen genau angewendet werden müssten, ist also überaus unklar.
Auch Server für klassische Multiplayer-Spiele, wie sie vor allem viele Clans unterhalten, stellen einen Teil des Internets dar. Daher ist sogar denkbar, dass durch die Novellierung des JMStV auch deren Betreiber vor die Aufgabe gestellt werden, virtuelle Einlasskontrollen zu betreiben. Doch spätestens bei dem im professionellen eSport üblichen Austausch von Bild- und Videomaterial zur Dokumentation des Spielverlaufs würden die Regeln des JMStV nach dem aktuellen Entwurf greifen.
Zusätzlich zeigt die alt hergebrachte Ausnahmeregelung über zeitliche Verfügbarkeit des Angebotes, dass die Verfasser die Wandlungen der Angebote nicht erfasst haben. War das Internet von jeher nicht in Zeitzonen einteilbar, so wird spätestens mit der Einführung von On-Demand Diensten auch im Fernsehen diese Methode völlig überholt sein.
Selbst die vorgeschlagenen Labels, anhand derer die Eignung eines Inhalts für ein bestimmtes Alter kenntlich gemacht werden soll, dienen nicht dem Jugendschutz, wenn die Eltern nicht entsprechend handeln. Dass dieses offenbar oft nicht der Fall ist, liegt sicherlich nicht an mangelnden technischen Möglichkeiten sondern eher an mangelnder Aufklärung. So ist es überaus einfach, Programme zur Unterstützung des Jugendschutzes auf einem Computer zu installieren. Diese kommen gänzlich ohne aufwändige Regulierung des Internets aus und können individuell auf den Benutzer eingestellt werden.
„Auch wenn die Reform gut gemeint ist: Hier entstehen neue Fallstricke und Gefahren für alle aktiven Internetnutzer – insbesondere für Gamer. Es sollte stets daran gedacht werden, dass Verantwortungsbewusstsein nicht durch Vorschriften ersetzt werden kann. Aus eben diesem Grund ziehen wir es vor, Eltern direkt zu unterstützen.“, fasst Patrik Schönfeldt, Vorstandsvorsitzender des VDVC, die Situation zusammen.