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Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Klage gegen Valve ein

Update: Bei Valve macht man sich offenbar keine großen Sorgen.

Update: Valves Doug Lombardi hat sich in einem kurzen Statement zur Klage geäußert. Große Sorgen scheint man sich derzeit aber nicht zu machen.

„Wir kennen die Pressemitteilung hinsichtlich der vom VZBV eingereichten Klage, haben die tatsächliche Klageschrift aber noch nicht gesehen“, sagt er.

“Soweit wir das verstehen, bezieht sich die Klage auf den Transfer von Steam-Accounts, obwohl der deutsche Bundesgerichtshof im Hinblick auf dieses Thema in einem früheren Fall zwischen Valve und dem VZBV bereits zu unseren Gunsten entschieden hat. Fürs Erste arbeiten wir daran, den Steam-Service für Spieler in Deutschland und auf der ganzen Welt weiter zu verbessern.“

Originalmeldung: Nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Valve bereits im vergangenen September abgemahnt hatte, reichte man nun vor dem Landgericht Berlin Klage gegen das Unternehmen ein.

„Ein Spiel weiterverkaufen, weil man kein Interesse mehr daran hat? Bei Brettspielen kein Problem, bei vielen Online-Spielen aber schon. So auch bei dem Spielehersteller Valve, dessen Spiele in vielen Fällen wegen der Accountbindung an die hauseigene Plattform Steam nicht weiter gegeben werden dürfen", heißt es.

„Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil vom 03.07.2012 auch eine Grundlage zur Stärkung der Rechte der Verbraucher im Online-Spielebereich geschaffen, in dem er den Weiterverkauf gebrauchter Software klar bejaht hat. Die Überlegungen des EuGH lassen sich aber nach Ansicht des vzbv auch auf den Weiterverkauf von Spieleraccounts übertragen, so dass der vzbv Klage gegen Valve vor dem Landgericht Berlin erhoben hat."

Nach der Abmahnung hatte man bereits einen Teilerfolg erzielen können, denn Valve verpflichtete sich dazu, die Nutzung der Plattform nicht automatisch von der Zustimmung der AGB durch den Spieler abhängig zu machen. Nach Angaben des vzbv wird Valve hier ab dem 31. Januar „andere Mechanismen" als das Pop-up-Fenster einsetzen.

„Keine Einigung konnte im Hinblick auf die Koppelung eines Spiels an die Online-Plattform Steam und die Nichtübertragbarkeit des Spieleraccounts auf Dritte erzielt werden. Valve hält nach wie vor an seinem Geschäftsmodell fest und verbietet in seinen Nutzungsbedingungen die Übertragung des Accounts an Dritte. Das hat zur Folge, dass zwar das gekaufte Spiel weiter gegeben oder verkauft werden kann, aber nicht der zwingend dazu gehörende Account, der für die Nutzung des Spiels unerlässlich ist."

„In diesem Zusammenhang spielt es also auch keine Rolle, ob der Verbraucher ein Spiel auf einem Datenträger oder per Download kauft - er kann es faktisch nicht weiterverkaufen. Der vzbv hat aus diesem Grund im Januar 2013 Klage gegen den Spielehersteller Valve eingereicht, um zu erreichen, dass Verbraucher gebrauchte Online-Spiele tatsächlich weiterverkaufen dürfen."

Die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten gegenüber Brett- oder Kartenspielen seien für die Verbraucher nicht verständlich, zumal man bei beiden den vollen Kaufpreis zahle, Brett- und Kartenspiele aber problemlos weiterverschenken oder -verkaufen könne.

„Diese Möglichkeiten bleiben ihm bei einer Spiele-Software oft verwehrt. Technische Hürden und das Verbot der Weitergabe und des Verkaufs hindern den Käufer einer Spiele-Software daran, mit seinem Eigentum zu verfahren wie er möchte."

„Nach Auffassung des vzbv höhlt Valve durch das Verbot der Weitergabe des Benutzerkontos das vom Verbraucher erworbene eigentumsähnliche Recht unangemessen aus. Zwar entschied der Bundesgerichtshof (BGH) anlässlich einer Klage des vzbv bereits im Jahr 2010, dass es zulässig sei, dass ein für die Nutzung einer Software erforderlicher Spieleraccount nicht übertragbar ist. Durch das Urteil des EuGH , das den Weiterverkauf gebrauchter Software bejaht hat, sieht der vzbv nun einen Ansatz, durch die Gerichte und gegebenenfalls auch den BGH, den Sachverhalt neu beurteilen zu lassen. So würden die Rechte der Verbraucher auch im Online-Gebrauchtspielemarkt gestärkt."

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