Verbraucherzentrale mahnt Valve ab
'Auch Spielehersteller können ihren Nutzern nicht einfach ihre Bedingungen aufzwingen.'
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) hat Valve abgemahnt, wie man auf seiner Webseite bekannt gibt.
"Auch Spielehersteller können ihren Nutzern nicht einfach ihre Bedingungen aufzwingen", heißt es dazu von Carola Elbrecht vom Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt".
Valve zwingt nach Ansicht des vzbz die Nutzer von Steam dazu, neue Spielbedingungen zu akzeptieren, sofern diese weiterhin auf ihren Account zugreifen möchten.
"Anfang August überraschte Valve viele Nutzer seiner Steam-Plattform, eines von ihm betriebenen Online-Dienstes für Computerspiele: Beim Einloggen erhielten die Nutzer über ein Pop-up-Fenster den Hinweis, den geänderten Steam-Nutzungsbedingungen und der Valve-Datenschutzrichtlinie zuzustimmen. Alternativ konnte der Spieler den Button 'Abbrechen' wählen, damit aber auch nicht mehr auf den eigenen Spieler-Account zugreifen. Das benachteiligt nach Auffassung des vzbv besonders jene Spieler, die über Jahre Software von Valve gekauft haben und einen einzigen Account nutzen", so der vzbz weiter.
Das betreffe vor allem Spiele mit Registrierungs- und Accountzwang, die nicht mehr spielbar seien, sofern man den neuen Bedingungen nicht zustimme.
Weiterhin kritisiert wird die nicht vorhandene Möglichkeit, Spiele weiterzuverkaufen oder zu verschenken.
"Auch wenn ein Spiel weiterverkauft oder verschenkt werden darf, kann der Käufer oder Beschenkte dieses nur eingeschränkt oder gar nicht nutzen. Denn die Übertragung eines Steam-Accounts auf Dritte ist nicht möglich. Zwar hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass per Download erworbene gebrauchte Spiele auch weiterveräußert werden dürfen. Allerdings läuft nach Auffassung des vzbv die Entscheidung ins Leere, wenn ein Spiel an eine Online-Plattform des Herstellers oder einen nur einmal nutzbaren Aktivierungsschlüssel gebunden ist. Darin sieht der vzbv einen klaren Wettbewerbsverstoß und mahnte den Anbieter deshalb ab."
Nach Angaben des vzbz hat Valve nun bis zum 26. September Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.