Eurogamer wählt...
Heute: Die FDP
Siehe oben.
Es ist nicht meine Aufgabe zu beurteilen, ob ein Spiel "vernünftig" ist. Es gibt Spiele, die ich mag, und solche, die mir nicht gefallen. Vielleicht sind einige nach meinen Maßstäben sogar geschmacklos. Das ist allerdings nicht relevant. Wir haben und brauchen transparente und klare Altersvorgaben. Spiele für Erwachsene dürfen auch nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Es darf aber keine Bevormundung - keine "Geschmackspolizei" geben. Ich denke auch, dass wir wahrlich größere Probleme haben als Bürger vor vermeintlich "unvernünftigen" Medien zu schützen. Darüber hinaus kann ich mit dem populistischen Begriff der "Killerspiele" nichts anfangen.
Das kann ich nicht beurteilen. Sucht beziehungsweise übermäßiger Konsum ist grundsätzlich problematisch, ob Tabak, Alkohol, Süßigkeiten oder Computerspiele. Hier ist die Gesellschaft gefordert, Hilfestellungen zu geben, um betroffenen Menschen zu helfen. Dazu muss man sich mit den unterschiedlichen Suchtphänomenen allerdings profund und wissenschaftlich auseinandersetzen.
Ich halte das deutsche Jugendschutzsystem für effektiv. Auch aus dem Ausland sind überwiegend positive Signale zu vernehmen. Ich sehe keinen akuten Änderungsbedarf.
Verschiedene Staaten haben unterschiedliche mediale und kulturelle Hintergründe. Jugendschutzsysteme lassen sich nicht "1 zu 1" übertragen. Eine gewisse europäische Harmonisierung ist allerdings sinnvoll und wird auch bereits angestrebt.
Medienkompetenz ist der Schlüssel zu verantwortungsvoller und selbstbestimmter Mediennutzung. Diese muss bei Eltern, Lehrern und Schülern gestärkt werden. Ich könnte mir ein Fach "Medienkunde" in der Schule vorstellen.
Ich werde mich - unabhängig vom Wahlergebnis - gegen die Einschränkung medialer und kultureller Freiheit und für die Stärkung individueller Verantwortung einsetzen. Akuten strukturellen Änderungsbedarf an den Jugendschutznormen sehe ich nicht.
Das Gesetz zur Internetsperrung, auf das sich CDU/CSU und SPD geeinigt haben, ist nicht geeignet, tatsächlich gegen das schreckliche Verbrechen der Kinderpornographie vorzugehen. Internetsperrungen sind kein taugliches Mittel. Für einen untauglichen Ansatz nimmt die Bundesregierung aber erhebliche rechtsstaatliche Nebenwirkungen in Kauf. So gibt es zum Beispiel keine rechtsstaatlich einwandfreie Kontrolle der geheimen Sperrlisten des BKA.
Die Große Koalition hat sich beharrlich der verfassungsrechtlichen Realität verweigert und ignoriert die fehlende Bundeszuständigkeit für Gefahrenabwehr und inhaltliche Medienkontrolle. Sie hat somit bewiesen, dass sie von parlamentarischen Rechten nichts hält, und ein Spezialgesetz ohne ausreichende Beratung durchgedrückt. Zu kritisieren ist auch, dass sie die weit mehr als 100.000 Menschen ignoriert hat, die eine E-Petition unterstützt hatten und deren Anhörungsrecht nach der Geschäftsordnung des Petitionsausschusses völlig ins Leere gelaufen ist.