Eurogamer wählt....
Heute: Bündnis 90/Die Grünen
Malte Spitz
Malte Spitz wurde am 14. April 1984 geboren. Er trat 2001 in die Grüne Jugend und Bündnis 90/Die Grünen ein. Von Mai 2004 bis November 2006 war er politischer Bundesgeschäftsführer der Grünen Jugend. Auf der Bundesdelegiertenkonferenz am 2. Dezember 2006 in Köln wurde er erstmals als Beisitzer in den Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen gewählt. Auf der Bundesdelegiertenkonferent in Erfurt wurde er für zwei weitere Jahre wiedergewählt. Er hat sich auf „junge“ Themen wie Neue Medien und Datenschutz spezialisiert.
Ich spiele seit knapp 15 Jahren Computerspiele. Angefangen habe ich mit Bundesliga Manager Hattrick. Anschließend spielte ich zahlreiche Strategiespiele, besonders gern die ersten Command & Conquer-Spiele. Momentan spiele ich kaum noch. Nur manchmal probiere ich was aus, aber regelmäßig ist das nicht.
Nicht unbedingt. Als Drogenpolitiker muss man auch nicht alle Drogen testen, um danach darüber entscheiden zu können, wie schlimm oder weniger schlimm eine Droge ist. Man sollte sich aber informieren, bevor man etwas kritisiert bzw. bewertet.
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind Computerspiele Kulturgut. Das heißt, wir erkennen sie als wichtiges Zeugnis menschlichen kulturellen Schaffens an. Computerspiele sind für uns nicht nur Teil der Jugendkultur, sondern Teil unserer gesamten Gesellschaft. Daher wollen wir Computerspiele und ihre Entwicklung auch fördern. In der deutschen Computerspielewirtschaft sehen wir einen wichtigen Teil der hiesigen Kreativwirtschaft. Und wir wollen die gesellschaftliche Diskussion über Computerspiele ausweiten. Die einseitige Diskussion über "Killerspiele" verkennt die Lebensrealität von Millionen Computerspielenden Menschen.
Ich kann mich in der Positionierung unserer Partei gut wiederfinden.
Ich halte diese Unterteilung für wenig sinnvoll. Natürlich gibt es Spiele, die exzessiv Gewalt darstellen. Diese werden aber bei der Altersfreigabe auch dementsprechend hoch eingestuft oder bekommen erst gar keine Freigabe. Eine pauschale Trennlinie sollte man da nicht ziehen. Jedes Spiel muss individuell betrachtet werden, gerade weil sich verschiedene Versionen sehr stark unterscheiden - siehe Counter-Strike. Wichtiger als diese Einteilung finde ich, dass die Einhaltung der Altersbeschränkungen durchgesetzt wird. Das Jugendschutzgesetz in Deutschland ist gut. Wer Minderjährigen Spiele verkauft, die für sie nicht zugelassen sind, muss entsprechend bestraft werden.
Jedes Suchtverhalten ist in erster Linie individuell geprägt. Natürlich haben Computerspiele und gerade Rollenspiele wie World of WarCraft ein gewisses Suchtpotential. Ob dieses aber zur Entfaltung kommt, sich nur temporär oder langfristig auswirkt, ist von vielen, sehr individuellen Faktoren abhängig – und nicht vom Spiel an sich. Die Wissenschaft hat hier bereits Erkenntnisse geliefert. Wichtig ist es, Kinder und Jugendliche von Anfang an medienpädagogisch zu begleiten und ihnen einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Internet und Computerspielen zu vermitteln. Die Betreuung und Hilfe für Betroffene muss ausgebaut werden. Und eine stärkere Aufklärungsarbeit zum Thema kann mit Sicherheit auch nicht schaden.
Der deutsche Jugendschutz, gerade auch der Jugendmedienschutz, ist international führend. Natürlich gibt es immer Verbesserungsmöglichkeiten. Ich sehe uns aber in einer guten Ausgangssituation.
In Deutschland hat der Jugendschutz eine längere Tradition. Daher finde ich es nicht grundsätzlich falsch, dass wir noch die USK haben. In anderen Bereichen, beispielsweise Film, sind die Unterschiede zwischen verschiedenen Ländern bei der Altersfreigabe schon oft sehr deutlich. Ich meine, dass man in Deutschland die Eltern oder Bezugspersonen stärker in die Verantwortung nehmen muss. Denn nicht jeder Zwölfjährige muss ein bestimmtes Spiel spielen, nur weil es ab 12 Jahren freigegeben ist. Die Beachtung der individuellen Konstitution des Kindes oder Jugendlichen ist wichtig. Für manche sind bestimmte Spiele vielleicht zu früh. Das können nur die Eltern einschätzen. Daher sollte die Freigabe in einem gewissen Maße "nur" eine Empfehlung sein.